Mehrere deutsche Bistümer veröffentliche Finanzen des bischöflichen Stuhls

Licht ins Dunkel bringen

Veröffentlicht am 15.10.2013 um 00:00 Uhr – Von Von Christian Besner  – Lesedauer: 
Finanzen

Bonn ‐ Der Fall Limburg sorgt derzeit für Aufsehen. Die Baukosten für das dortige Diözesane Zentrum von rund 31 Millionen Euro haben nicht nur unter Katholiken Diskussionen ausgelöst. Häufig war jedoch auch zu lesen, dass mit 2,5 Millionen Euro nur ein relativ geringer Anteil davon aus Kirchensteuermitteln finanziert wurde. Der Rest stammt laut Diözese aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhls in Limburg. Doch was heißt das überhaupt? Nach und nach machen andere deutsche Bistümer diese Finanzen transparent.

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Nachdem das Bistum Essen bereits am vergangenen Freitag die Zahlen seines Bischöflichen Stuhls (2,2 Millionen Euro) öffentlich gemacht hatte, ziehen weitere Bistümer nach: unter anderem Speyer (46,5 Millionen), Münster (2,37 Millionen), Hamburg (rund 35 Millionen) und München-Freising (27,6 Millionen) haben das Vermögen ihres Bischöflichen Stuhls inzwischen offengelegt. Mit der Veröffentlichung ihrer Bilanzen reagieren sie nach eigener Aussage auf die Verunsicherung vieler Katholiken angesichts der aktuellen Situation.

Doch was ist eigentlich ein Bischöflicher Stuhl Woher hat er sein Geld? Und wohin wandern die Kirchensteuern? Der erste Frage ist recht schnell beantwortet: Das katholische Kirchenrecht versteht unter dem Begriff "Bischöflicher Stuhl" zunächst das konkrete Amt eines Diözesanbischofs mitsamt seiner Verwaltung. Zudem ist er – laut Staatskirchenrecht - eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Vermögen erwerben, verwalten und veräußern

Das bedeutet, dass der jeweilige Bischof als "tatsächlicher Verhandlungspartner" gegenüber weltlichen Institutionen auftreten und beispielsweise Verträge mit ihnen schließen kann. Das beinhaltet auch das Recht auf Selbstverwaltung in allen Belangen – auch des Vermögens. Der Bischof kann Vermögen für kirchliche Zwecke erwerben, verwalten und veräußern. Gemäß Staatskirchenrecht ist er dabei keiner staatlichen Gewalt Rechenschaft schuldig.

"Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls hat nichts mit den Einnahmen aus Kirchensteuern und Spenden zu tun", betont Stefan Förner, Sprecher des Erzbistums Berlin. Die Zusammensetzung des Vermögens des Bischöflichen Stuhls ist aber von Bistum zu Bistum sehr unterschiedlich. So verfüge der Bischöfliche Stuhl im Erzbistum Berlin beispielsweise über kein gesondertes Vermögen, sagt Förner.

„Ohne den Rat läuft nichts.“

—  Zitat: Ulrich Lota, Pressesprecher im Bistum Essen

Im Erzbistum Hamburg hingegen setzt er sich aus einem "Sammelsurium" von verschiedenen Einnahmequellen zusammen, erklärt Bistumssprecher Manfred Nielen. Hauptsächlich stammten die Gelder aus Trägerschaften von caritativen Einrichtungen, wie Alten-, Kinder- und Jugendheimen und Beteiligungen an Krankenhäusern. Zwar erwirtschafte der Bischöfliche Stuhl hier Gewinne, zum Beispiel durch Mieteinnahmen. Diese Rücklagen würden allerdings zu einem Großteil in die Finanzierung und Haltung dieser Einrichtungen reinvestiert. "So entsteht ein in sich geschlossener Wirtschaftskreislauf", sagt Nielen. Der dabei abgeworfene Reingewinn sei daher, vor allem in den jüngeren Bistümern, meist "relativ gering".

Ganz ähnlich sieht es im Bistum Essen aus: Auch hier fließt das Vermögen des Bischöflichen Stuhls in die Finanzierung caritativer und seelsorglicher Projekte. Das Startkapital dafür stamme aus sogenanntem Altvermögen, etwa aus Immobilien, Grundstücken oder auch bereits bestehenden Einrichtungen, die vom Bistum irgendwann erworben wurden, sagt Bistumssprecher Ulrich Lota. Der Bischof könnte jedoch allenfalls über knapp zehn Prozent dieser Summe frei verfügen. "In den anderen Bistümern dürfte das nicht anders sein."

Kirchensteuergelder und Spenden fließen in den Bistumsetat

Anders sieht es mit dem Bistumsetat aus. Hier fließen Kirchensteuergelder und Spenden ein. Im Bistum Essen bestimme der Kirchensteuerrat über die Verwendung dieser Mittel, wobei er eng mit einem bistumsexternen Prüfungsunternehmen zusammenarbeite, erklärt Lota. An diesen vorbei könne der jeweilige Bischof keine finanziellen Entscheidungen treffen: "Ohne den Rat läuft nichts." Selbst über kurzfristige Ausgaben müsse Rechenschaft abgelegt werden.

Die Bistumseinnahmen werden in der Regel für die Verwirklichung der kirchlichen Aufgaben aufgewendet. Wie aus einer Auflistung hervorgeht, die das Bistum Essen im Internet veröffentlichte, bestehen diese Aufgaben unter anderem in der Ausübung der Seelsorge, Bereitstellung von Bildungseinrichtungen und der Wahrnehmung sozialer und caritativer Dienste. Eine vergleichbare Auflistung findet sich auch auf der offiziellen Homepage des Erzbistums Berlin. (mit Material von KNA)

Erzbistum Köln: Der Erzbischöfliche Stuhl in Köln umfasste Ende 2012 ein Vermögen von 166,2 Millionen Euro. Davon sind nach Angaben der Erzdiözese 15,4 Millionen Euro Beteiligungen im Bereich der Wohnungswirtschaft, der übrige Teil Immobilien. Aus diesem Vermögen wurden im Jahr 2012 knapp 9,6 Millionen Erträge erzielt. Die Erträge seien wie in den Vorjahren in den Bistumshaushalt eingeflossen und dort ausgewiesen, teilte die Pressestelle mit. Erzbistum München-Freising: Die Bilanzsumme des Bischöflichen Stuhls lag zum 31. Dezember 2012 bei insgesamt 27,6 Millionen Euro. Darin seien alle Werte wie Immobilien und Geldvermögen enthalten. Die Bilanz werde einmal im Jahr von einem externen Wirtschaftsprüfer testiert, so der Pressesprecher des Erzbistums, Bernhard Kellner. Erzbistum Hamburg: Der Pressesprecher des Erzbistums Hamburg, Manfred Nielen, erklärte, die Gesamtrücklagen des Bischöflichen Stuhls betrügen 35 Millionen Euro. Darin enthalten seien Beteiligungen an drei katholischen Krankenhäusern sowie zweckgebundene Rücklagen für fünf Einrichtungen, deren Träger die Erzdiözese Hamburg ist. Dabei handele es sich um zwei Altenheime, zwei Kinder- und Jugendhäuser sowie ein katholisches Studentenwohnheim. Es bleibe eine frei verfügbare Rücklage von 7,5 Millionen Euro, sagte der Sprecher. Ihr aber stünden wiederum Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 8,2 Millionen Euro für die genannten fünf Einrichtungen gegenüber. Bistum Aachen: Der Bischöfliche Stuhl in Aachen verfügt nach Darstellung des Bistums über ein Eigenkapital von 8,2 Millionen Euro. Der Jahresabschluss werde von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und testiert, heißt es. Über die Verwendung der Mittel entscheide der Vermögensverwaltungsrat. Der Bischof von Aachen sei an die Entscheidung des Vermögensverwaltungsrates gebunden. Bistum Münster: Nach Angaben des Münsteraner Generalvikars Norbert Kleyboldt kalkuliert der Haushalt des Bischöflichen Stuhls in diesem und im kommenden Jahr mit einem Volumen von rund 1 Million Euro. Der Bischöfliche Stuhl habe lediglich ein Geldvermögen von derzeit rund 2,37 Millionen Euro. Daneben ist der Bischöfliche Stuhl auch Eigentümer von Immobilien. Hierbei handelt es sich aber laut Kleyboldt nicht um Immobilien, die als Geldanlage gesehen werden könnten. Bistum Essen: Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck will künftig neben dem Bistumshaushalt auch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls zu Essen offenlegen und extern prüfen lassen. Nach Bistumsangaben umfasst der Bischöfliche Stuhl zu Essen derzeit Vermögenswerte in Höhe von 2,2 Millionen Euro. Davon könne der Bischof lediglich über knapp ein Zehntel frei verfügen. Die übrigen 2,02 Millionen Euro stammten aus zwei Erbschaften und seien Teil zweier Sondervermögen, die ausschließlich zur Ausbildung von Kirchenpersonal zur Verfügung stünden. Bistum Speyer: Nach Angaben von Bischof Karl-Heinz Wiesemann hat der Bischöfliche Stuhl im Bistum Speyer ein Vermögen in Höhe von rund 46,5 Millionen Euro. Es handele sich aber um ein langfristig angelegtes Stammvermögen, das nicht angetastet werde. "Nur die Erträge werden verwendet, und zwar für kirchliche, mildtätige und caritative Zwecke", so das Bistum. Bistum Mainz: Zum "Bischöfliche Stuhl" gehören nach Angaben des Bistums Mainz kein Geldvermögen, sondern nur "einige wenige" Grundstücke sowie eine Beteiligung am Gemeinnützigen Siedlungswerk (GSW). Erträge aus dieser Beteiligung fließen demnach direkt in den Haushalt des Bistums. Dieser öffentlich zugängliche Etat werde vom gewählten Diözesankirchensteuerrat überwacht. Der Bischof könne nicht allein über Vermögen entscheiden. Bistum Rottenburg-Stuttgart: Das Haushaltsvolumen des Bischöflichen Stuhls Rottenburg bezifferte der Sprecher für 2013 auf rund 9,8 Millionen Euro. Diese Mittel seien beispielsweise für Obdachlose, Mütter in Not, sozial Bedürftige, kirchliche Internate oder die Sanierung der Konviktskirche Ehingen verwandt worden. Als Aufsichtsgremium ist den Angaben zufolge ein Verwaltungsrat mit sechs Mitgliedern eingesetzt. (KNA)
Von Von Christian Besner