Missbrauch: Ungewöhnlicher Vorgang in Australien
Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang in Australien: Nach Missbrauchs-Vertuschungen hat Papst Franziskus für das Erzbistum Adelaide einen Apostolischen Administrator eingesetzt. Die Absicht des Papstes sei es, für Stabilität für die Menschen der Erzdiözese in dieser schwierigen Zeit zu sorgen, teilte der neue Verwalter, Bischof Greg O'Kelly, am Montag mit. Der Jesuit O'Kelly (76) ist nun rechtlich gesehen Vertreter des Papstes und hat so sämtliche Vollmachten, um das Erzbistum Adelaide zu leiten. Der Vatikan gab am Sonntag ohne weiteren Kommentar bekannt, dass der Ordensmann zum Apostolischen Administrator "sede plena" ernannt wurde. Das bedeutet, dass der bisherige Bischof nominell weiterhin im Amt bleibt.
Erzbischof von Adelaide ist der 67-Jährige Philip Wilson, der am 22. Mai wegen der Vertuschung von Missbrauchsvorwürfen von einem Gericht in Newcastle schuldig gesprochen wurde. Wilson gab am Folgetag bekannt, dass er seine Aufgaben als Erzbischof von Adelaide ruhen lassen werde; er ist allerdings nicht zurückgetreten. Er wolle die Urteilsbegründung des Gerichts prüfen, so Wilson.
O'Kelly, der weiterhin auch Bischof von Port Pirie bleibt, kann in seinem neuen Amt keine Verfahren gegen den bisherigen Erzbischof einleiten. Nach einem 2016 veröffentlichten Erlass von Papst Franziskus können Bischöfe, die sich einer schweren Sorgfaltspflichtverletzung beim Vorgehen gegen Missbrauch Minderjähriger schuldig gemacht haben, abgesetzt werden. Dazu sollte ein eigenes Gericht am Vatikan geschaffen werden, was bislang aber noch nicht geschehen ist.
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Er hat Missbrauchsfälle vertuscht. Dafür drohen dem Australischen Erzbischof Philip Wilson bis zu zwei Jahre Gefängnis. Sein Amt lässt er nun ruhen. Zurücktreten will er aber erst, wenn es "notwendig" ist.Wilson wurde für schuldig befunden, in den 1970er-Jahren im Bistum Maitland-Newcastle als Priester den Missbrauch an Jungen durch einen Geistlichen nicht bei der Polizei angezeigt zu haben. Wilsons Anwälte hatten laut australischen Medienberichten in ihrer Verteidigung unter anderem geltend gemacht, damals sei Missbrauch noch nicht als anzeigewürdiges schweres Verbrechen angesehen worden.
Der Erzbischof hatte vor Gericht unter Eid ausgesagt, dass er von zwei ehemaligen Messdienern nie über sexuellen Missbrauch durch einen Priester informiert worden sei. Die fragliche Aussage eines der Messdiener sei in ihren Einzelheiten so "grausam", dass er sie sicher nicht vergessen hätte. Er bezweifle daher, dass ein Gespräch jemals stattgefunden habe. Das Gericht schenkte dem Erzbischof keinen Glauben.
Wilson hatte sich trotz erheblicher gesundheitlicher Probleme persönlich dem Verfahren gestellt. Kurz vor Beginn des Prozesses war ihm ein Herzschrittmacher eingesetzt worden; darüber hinaus wurde eine beginnende Alzheimererkrankung diagnostiziert. (luk)