Kirchen machen Banken für Austrittswelle mitverantwortlich

"Missverständliche Informationen"

Veröffentlicht am 13.08.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Kirchensteuer

Bonn ‐ Kirchenvertreter wie Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm machen die Banken für eine Zunahme von Kirchenaustritten mitverantwortlich.

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In den vergangenen Tagen hatten bereits mehrere evangelische Landeskirchen darauf hingewiesen, dass die Kirchenaustritte in diesem Jahr sprunghaft angestiegen seien. Der Finanzchef der Evangelischen Kirche im Rheinland, Bernd Baucks, sagte in der "Rheinischen Post", einzelne Kreditinstitute hätten ihren Kunden in Informationen über das neue Einzugsverfahren für Kirchensteuern geraten, "dass sie der Steuer am besten durch Austritt begegnen können".

Offenbar sähen sich viele durch die Informationsschreiben veranlasst, der Kirche den Rücken zu kehren, so Baucks weiter. "Dieser Anstieg ist überdeutlich und man muss wohl annehmen, dass das neue Verfahren neben anderen Faktoren zu dieser 'Welle' beigetragen hat." Das neue Verfahren sieht vor, dass die Banken und Versicherungen die auf Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuern künftig automatisch einziehen. Dazu müssen sie die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden erfragen.

Der evangelische Landesbischof in Bayern, Heinrich Bedford-Strohm hält eine Rede, im Hintergrund ein violettes Kreuz.
Bild: ©dpa/Andreas Gebert

Der evangelische Landesbischof in Bayern, Heinrich Bedford-Strohm.

Durch die Steuern ist die Kirche frei

Bedford-Strohm unterstreicht dagegen den Nutzen der Kirchensteuer, die er als "einen Segen" bezeichnet. Ohne die Angebote der Kirchen "hätten wir ein kulturell und sozial erheblich ärmeres Land", sagt er. Das sähen sogar Menschen, "die selbst mit Religion nichts anfangen können". In vielen Dörfern machten die Kirchen die einzigen kulturellen Angebote. Ohne die Steuer könnten sie viele Aktivitäten nicht aufrechterhalten. Auch seien Kirchen durch die Steuer unabhängig: "Ich bin sehr dankbar, dass ich durch das Kirchensteuersystem als Repräsentant meiner Kirche in meinen öffentlichen Stellungnahmen befreit bin von Rücksichten auf bestimmte finanziell leistungsfähige Mitglieder oder auf staatliche Akteure."

Dennoch: Den Trend der Kirchenaustritte bestätigten zuletzt auch Stimmen aus der katholischen Kirche. "Nach menschlichem Ermessen wird die Gesamtzahl 2014 höher liegen als 2013", sagte ein Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Auch beim Erzbistum Köln sieht man das laut der "Rheinischen Post" so. "Wir müssen von Austritten ausgehen, die durch das neue Verfahren ausgelöst wurden, da wir aus Anfragen schließen, dass manche Kirchensteuerzahler durch die Anfrage der Banken überhaupt erstmals von der Steuerpflicht ihrer Kapitalerträge erfahren haben", sagte ein Sprecher.

Banken weisen Vorwürfe zurück

Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft haben die Vorwürfe, für eine Welle an Kirchenaustritten verantwortlich zu sein, unterdessen zurückgewiesen. "Den Vorwurf, wir würden unseren Kunden einen Kirchenaustritt empfehlen, weisen wir nachdrücklich zurück", sagt der Sprecher des Verbandes der Deutschen Kreditwirtschaft der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am Dienstag.

Banken und Sparkassen setzten lediglich Vorgaben des Gesetzgebers technisch um, damit sie die Kirchensteuer auf Kapitalerträge zum 1. Januar 2015 einbehalten könnten. "Das neue Verfahren wurde maßgeblich auf Initiative der Kirchen eingeführt. Die Kreditinstitute sind bei der Anwendung des Verfahrens lediglich durchleitende Instanzen für die Kirchensteuerbeträge von Kunden zugunsten der Kirchen", sagte der Verbandssprecher. Die staatliche Kapitalertragsteuer wird seit 2009 direkt von Banken, Versicherungen und Kapitalgesellschaften an die Finanzämter abgeführt. Ab 2015 wird dieses Verfahren auch für die Kirchensteuer eingeführt.

Sowohl beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken als auch beim Bundesverband deutscher Banken, der private Institute vertritt, hält man den Vorwurf für unglaubwürdig, Banken hätten ihren Kunden den Kirchenaustritt nahegelegt. Weil jedoch jedes Institut auf eigene Faust über das neue Verfahren informieren könne, wolle man auch nichts ausschließen, hieß es auf Anfrage der "Rheinischen Post". Die Verbände jedenfalls hätten eine solche Empfehlung nicht an ihre Mitglieder weitergegeben. (mit Material von KNA)

Von Björn Odendahl

Das Wichtigste auf einen Blick

Worum geht es bei der Kirchensteuer auf Zinserträge? Seit 2009 werden auf sämtliche Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, pauschal 25 Prozent Kapitalertragsteuer erhoben. Sie werden als sogenannte Quellensteuer direkt von der Bank abgeführt. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 Prozent des Kapitalertragsteuerbetrags sowie eventuell Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent des Kapitalertragsteuerbetrags ausmacht. Was ändert sich 2015? Da die Banken nicht wussten, ob jemand kirchensteuerpflichtig ist, konnte bisher kein automatischer Abzug des Kirchensteueranteils erfolgen. Es galt deshalb seit 2009 eine Übergangsregelung, nach der der Steuerpflichtige wählen konnte, ob er sein Kreditinstitut informieren oder entsprechende Angaben in seiner Steuererklärung machen wollte. Diese Übergangslösung läuft jetzt aus. Wie gehen die Banken jetzt vor? Ab 2015 werden auch die kirchlichen Abgaben auf Zinserträge direkt von der Bank abgeführt. Bei der Neuregelung handelt es sich nicht um eine neue Steuer, sondern lediglich um ein modernisiertes und automatisiertes Verfahren. Deshalb bekommen Kunden in diesen Wochen Benachrichtigungen von ihren Geldinstituten. Sehen die Bankmitarbeiter, welcher Konfession der Kunde ist? Nein, denn die Information soll in einer verschlüsselten, sechsstelligen Kennziffer verborgen werden. Kann man sich gegen die Abfrage der Religionszugehörigkeit wehren? Wer nicht will, dass die Bank über seine Religionszugehörigkeit Bescheid weiß, kann sich einen Sperrvermerk eintragen lassen. Dies muss schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. In diesem Fall muss der Steuerzahler aber weiterhin eine Einkommensteuererklärung mit den Angaben zu Kapitalerträgen abgeben, damit die Kirchensteuer korrekt abgeführt wird. (KNA)