"Mit Umsicht und Augenmaß"
Das oberste katholische Laiengremium in Deutschland stelle sich hinter den Gesetzentwurf der fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), so Glück weiter. Der Entwurf sieht ein Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung vor. Dies entspreche der Position des Zentralkomitees am besten, sagte der ZdK-Präsident. "Die Verfasser werden der beim Thema Sterben in Würde unausweichlichen Spannung zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem grundgesetzlichen Gebot des Lebensschutzes mit Umsicht und Augenmaß gerecht."
Es sei der richtige Weg, gezielt Entwicklungen zu unterbinden, durch die die Beihilfe zum Suizid zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung werden könnte, erklärte Glück. Dies soll in dem Gesetzentwurf durch ein strafrechtlich bewehrtes Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe erreicht werden. "Den Abgeordneten ist es gelungen, in dieser schwierigen Gewissensfrage eine tragfähige Lösung für den Schutz des Lebens zu finden, die im Einklang mit der Rechtstradition in Deutschland steht."
Dagegen lehne das ZdK die beiden Gesetzentwürfe ab, die sich für die Ermöglichung des ärztlich assistierten Suizids und für die über gemeinnützige Vereine organisierte Suizidbeihilfe aussprechen. Es handelt sich einerseits um einen Entwurf von einer Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke), der eine geregelte Freigabe auch organisierter Formen der Suizidbeihilfe vorsieht - sofern damit keine Gewinnabsichten verfolgt werden. Der Antrag von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) will Ärzten die Suizidbeihilfe erlauben, sofern ein bewusster Wunsch und eine zum Tode führende Krankheit beim Patienten vorliegen. (KNA)