Rentner will Verurteilung wegen Volksverhetzung nicht akzeptieren

Neues Kapitel im Fall Zorneding

Veröffentlicht am 16.11.2016 um 18:58 Uhr – Lesedauer: 
Rassismus

München/Ebersberg ‐ Erst vergangene Woche wurde ein Münchner Rentner verurteilt, weil er einen aus dem Kongo stammenden Priester schriftlich bedroht hatte. Nun hat der 74-Jährige Berufung eingelegt.

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Im Fall des früheren Zornedinger Pfarrers will der wegen Volksverhetzung verurteilte Münchner Rentner seine Verurteilung nicht akzeptieren. Der 74-Jährige legte Berufung gegen das Urteil ein, berichten mehrere Medien am Mittwoch. Auch die Staatsanwaltschaft gehe diesen Schritt. Das Amtsgericht Ebersberg hatte den Mann vergangene Woche wegen Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft verurteilt.

Die Richterin hatte es als erwiesen angesehen, dass zwei an die Zornedinger Pfarrei gerichtete Schreiben mit Schmähungen und Bedrohungen, die sich gegen den aus dem Kongo stammenden Geistlichen richteten, von dem Angeklagten stammen müssen. Die Strafe war auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurde der Rentner verpflichtet, 600 Euro in Raten von 20 Euro pro Monat an den Verein "München ist bunt" zu zahlen.

Der Rentner war bereits vorbestraft

Der Staatsanwalt hatte auf eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten plädiert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sprach er sich für eine Geldstrafe von 600 Euro aus. Die Verteidigerin plädierte unter anderem aufgrund des Gesundheitszustandes ihres Mandanten auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro.

Bild: ©picture alliance/dpa

Der Priester Olivier Ndjimbi-Tshiende trat im März 2016 nach rassistischen Beschimpfungen und Morddrohungen als Pfarrer von Zorneding zurück.

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, erhalten der Staatsanwalt und die Verteidigerin in den kommenden Wochen zunächst das Ebersberger Urteil in schriftlicher Form, wie sueddeutsche.de berichtet. Sie hätten dann die Möglichkeit, ihre Berufungsanträge zurückzunehmen oder zu beschränken. Sollte es bei den unbeschränkten Berufungsanträgen bleiben, würde 2017 am Landgericht München II die Beweisaufnahme erneut erfolgen. Der Rentner war wegen Beleidigung und Waffendelikten bereits vorbestraft.

Vor Gericht hatte als Zeuge auch der ehemalige Pfarrer Olivier Ndjimbi-Tshiende ausgesagt. Der Deutsche, der ursprünglich aus dem Kongo stammt, hatte im März nach Drohbriefen und wiederholten Anfeindungen sein Amt niedergelegt. Vorausgegangen war auch eine Kontroverse zwischen dem Seelsorger und der örtlichen CSU wegen der Flüchtlingspolitik. Der Fall hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt.

Seit Oktober ist der Geistliche Mitglied einer Forschungsgruppe am Zentrum Migration und Flucht der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU). Außerdem hilft er als Seelsorger im Raum Ingolstadt aus. (KNA)