Neuordnung soll im August dieses Jahres verabschiedet werden

Neues Konzept für kirchliche Altersversorgung

Veröffentlicht am 21.06.2016 um 15:45 Uhr – Lesedauer: 
Bild: © KNA
Rente

Bonn ‐ Die deutschen Bischöfe haben einen Entwurf zur Neuordnung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) begrüßt. Diese war wegen der langen Niedrigzinsphase war unter finanziellen Druck geraten.

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Der VDD ist die Institution, die überdiözesane Aufgaben der Bistümer in arbeitsrechtlicher, finanzieller und personeller Hinsicht berät und entscheidet.

Neue Aufsichtsgremien

Ziel der Reform ist es, die Unternehmensführung durch eine neue Satzung den heutigen Anforderungen entsprechend auszugestalten und die Organstruktur sowie die Aufsicht über die KZVK anzupassen. Insbesondere sieht der Satzungsentwurf neue, an das Aktien- und Versicherungsrecht angelehnte Aufsichtsgremien vor. So soll ein Aufsichtsrat die Geschäfts- und Anlagepolitik der KZVK begleiten und überwachen. Zudem wird eine neue Vertreterversammlung eingeführt, welche die Interessen des Trägers, der Beteiligten und der Versicherten vertritt. Außerdem will der VDD eine unabhängige Aufsicht gründen.

Wegen der langen Niedrigzinsphase war die KZVK unter Druck geraten und hatte einen Reformkurs eingeschlagen. Unter anderem wurde beschlossen, die Beiträge der Arbeitgeber schrittweise zu erhöhen. Für 2014 weist der Geschäftsbericht einen Fehlbetrag von rund 5,5 Milliarden Euro aus, 737 Prozent mehr als im Jahr davor. Die Kapitalanlagen beziffert die Kasse für 2015 auf 17,9 Milliarden Euro.

Eine der größten Pensionskassen

Die KZVK mit Sitz in Köln ist für die betriebliche Altersversorgung von rund 1,2 Millionen Beschäftigten in Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland zuständig. Damit gehört sie zu den größten Pensionskassen im Land. Derzeit beziehen bereits rund 154.000 Personen eine betriebliche Zusatzaltersversorgung über die KZVK. (KNA)