Bruderschaft will am Samstag neue Priester weihen

Piusbrüder: Priesterweihen erlaubt oder nicht?

Veröffentlicht am 29.06.2017 um 14:10 Uhr – Lesedauer: 
Drei Diakone der Piusbruderschaft empfangen in Zaitzkofen das Sakrament der Priesterweihe.
Bild: © KNA
Traditionalisten

Regensburg/Zaitzkofen ‐ Am Samstag sollen bei Regensburg zwei Männer zu Priestern geweiht werden - als Mitglieder der Piusbruderschaft. Die Traditionalisten halten die Weihe für erlaubt. Regensburgs Bischof Voderholzer nicht.

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Im internationalen Seminar der traditionalistischen Piusbrüder in Zaitzkofen bei Regensburg werden am Samstag ein Deutscher und ein Tscheche zu Priestern geweiht. Deren kirchenrechtlicher Status ist weiter unklar. Bisher galten Priesterweihen der von Rom getrennten Piusbrüder zwar als gültig, jedoch unerlaubt, weil sie ohne die Zustimmung des jeweiligen Ortsbischofs erfolgten. Die Piusbruderschaft beruft sich neuerdings jedoch auf ein Schreiben der für den Dialog mit den Traditionalisten zuständigen vatikanischen Kommission "Ecclesia Dei".

Widerspruch vom Regensburger Bischof Voderholzer

Deren Sekretär, Erzbischof Guido Pozzo, habe den Piusbrüdern im Juni 2016 mitgeteilt, dass sie "in der gegenwärtigen Phase des Übergangs, frei Priesterweihen vornehmen können, ohne den Ortsbischof um Erlaubnis zu fragen und sich darauf beschränken können, die Namen zur geeigneten Kenntnisnahme mitzuteilen". Daraus leitet die Bruderschaft die nunmehrige Erlaubtheit ihrer Weihen ab.

Dem widersprach das Bistum Regensburg: Nach Maßgabe der katholischen Kirche erforderten Priesterweihen die Zustimmung des zuständigen Ortsbischofs. "Bischöfe und Priester der Bruderschaft mit dem Priesterseminar Zaitzkofen sind suspendiert und dürfen deshalb kirchliche Ämter weder übernehmen noch ausüben", hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Dementsprechend habe Bischof Rudolf Voderholzer die Zaitzkofener Priesterweihen in einem Brief an den Seminarleiter, Franz Schmidberger, untersagt. Er habe wie bereits sein Amtsvorgänger Gerhard Ludwig Müller keine andere Möglichkeit gesehen, Verwirrung und Irritationen der Gläubigen zu vermeiden.

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Regensburger Bischof ähnlich geäußert und auch das Pozzo-Schreiben, auf das sich die Bruderschaft beruft, kommentiert. Aus dem gehe nur hervor, dass die Weihen "zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbedenklich" seien, so Voderholzer. Kirchenrechtlich erlaubt und damit anerkannt seien sie dadurch noch nicht. Sie würden "lediglich toleriert und straffrei hingenommen", und zwar "als Ausdruck eines frei gewährten Entgegenkommens des Heiligen Stuhls im Hinblick auf eine erhoffte Annäherung der Priesterbruderschaft".

Linktipp: Theologe warnt vor Einigung mit Piusbrüdern

In der letzten Zeit gab es immer wieder Gerüchte über eine Einigung zwischen dem Vatikan und den Piusbrüdern. Der Innsbrucker Theologe Roman Siebenrock warnt vor "Tricks" der Traditionalisten.

Seit Jahren gibt es Gespräche zwischen Vatikan und Piusbrüdern. Ziel ist es, den Bruch mit der 1969 vom französischen Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) gegründeten Vereinigung zu überwinden. Die Bruderschaft lehnt viele Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) ab. Streitpunkte sind vor allem Liturgie, Religionsfreiheit und Ökumene.

Die Buße: Bis zum Heiligen Jahr unerlaubt und ungültig

Bereits im Herbst 2015 war Franziskus beim Bußsakrament auf die Piusbrüder zugegangen. Damals hatte er den Gläubigen erlaubt, die Beichte während des von ihm ausgerufenen Heiligen Jahres bei den Priestern der Bruderschaft zu empfangen. In seinem anschließend veröffentlichten Apostolischen Schreiben "Misericordia et misera" (November 2016) hob er die zeitliche Begrenzung auf.

Bis dahin war das von den Piusbrüdern gespendete Sakrament der Buße kirchenrechtlich nicht nur unerlaubt, sondern – anders als die Priesterweihe –auch ungültig. Grund dafür ist, dass es für die gültige Spendung des Sakraments eine Beichtbefugnis durch den Ortsordinarius – in der Regel der Diözesanbischof – braucht. Da die Bruderschaft jedoch kanonisch nicht anerkannt ist, existiert zwangsläufig auch kein zuständiger Ordinarius, der diese Befugnis verleiht. Ähnliches galt für das Ehesakrament, bis Franziskus im April auch hier seine Erlaubnis erteilte. (jhe/bod/KNA)

29.06.2017, 14:29 Uhr: Ergänzt um die Presseerklärung des Bistums Regensburg. /jhe