Urteil: Brandenburg muss Schwangerenberatung der Caritas fördern

Pluralität ist gewollt

Veröffentlicht am 25.06.2015 um 16:26 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Leipzig ‐ Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Bedeutung der Caritas für ein ausgewogenens Angebot bei der Schwangerenberatung unterstrichen. Zuvor wollte das Land Brandenburg zwei Beratungsstellen von der staatlichen Förderung ausschließen.

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Bei dem Streit ging es um eine staatliche Förderung der beiden Caritas-Schwangerenberatungsstellen in Cottbus und Strausberg für die Zeit von August 2007 bis Ende 2008. Das Land verweigerte eine Förderung mit der Begründung, es gebe in der Region bereits genug Beratungsstellen von Trägern verschiedener Weltanschauung. Überdies stellten diese im Unterschied zu den Stellen des katholischen Wohlfahrtsverbandes auch die Beratungsscheine aus, die für eine straffreie Abtreibung erforderlich sind.

Dieser Argumentation folgte nach einer Klage der Caritas auch das Verwaltungsgericht Cottbus. Das OVG urteilte dagegen, dass beide katholischen Stellen für ein ausreichendes plurales Beratungsangebot notwendig seien. Sie von der staatlichen Förderung auszuschließen, widerspreche dem staatlichen Schutzauftrag für das ungeborene Leben. (KNA)