Rechtsstreit geht in die nächste Runde
Unabhängig von der Berufung arbeiteten aber beide Seiten an einer einvernehmlichen Lösung, sagte Dompropst Gerd Bachner. Die Berufung sei eingelegt worden, um Fristen zu wahren. Zu den Inhalten der Verhandlungen wollte Bachner sich nicht äußern.
Hauck sagte zur Einlegung der Berufung, dies sei nicht anders zu erwarten gewesen. Sonst wäre das Urteil des Arbeitsgerichts an diesem Freitag rechtskräftig geworden. Eine Begründung der Berufung stehe indessen noch aus.
Das Arbeitsgericht Köln hatte am 23. April entschieden, dass Haucks Kündigung durch das Kölner Domkapitel unwirksam sei und das Arbeitsverhältnis damit fortbestehe. Hauck war Ende Mai 2014 von der Arbeit freigestellt und zum Jahresende mit "sozialer Auslauffrist" gekündigt worden; für sieben Monate erhielt er weiter Gehalt. Den Antrag Haucks, ihn bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen, wies das Gericht indes ab.
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Laut einer Gerichtsentscheidung darf der entlassene Kölner Dombaumeister Hauck zurück ins Amt. Nun schildert er seine Sicht der Dinge.Die Vorsitzende Richterin Andrea Wilmers hatte bei der Verhandlung im April geltend gemacht, es hätten keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung des auf Lebenszeit angelegten beamtenähnlichen Arbeitsverhältnisses vorgelegen. Hauck hatte nach 24 Jahren als Dombaumeister in Passau im September 2012 sein Amt im Rheinland angetreten.
Das Domkapitel hatte sich zu Details bislang nicht geäußert. Auch vor Gericht wurden keine Einzelheiten erörtert; Domsyndikus Wolfgang Glöckner verwies auf die Schriftsätze. Hauck wies nach der Verhandlung noch einmal Berichte als einseitig und diffamierend zurück, wonach er einen schlechten Führungsstil gepflegt und sich mit den Mitarbeitern der Dombauhütte überworfen habe. In einem Interview mit dem WDR verlangte Hauck von seinen Mitarbeitern eine große Selbstdisziplinierung bei der Arbeitsleistung und "dass man die Möglichkeit, im Grunde so lange zu brauchen, wie man eben braucht, nicht übertreibt". (som/KNA)
11.05.2015, 18.00 Uhr: Statement Michael Hauck ergänzt.