Spanische Bischofskonferenz begrüßt Entscheidung

Regierung bestätigt: Gotteshäuser gehören der Kirche

Veröffentlicht am 17.11.2017 um 13:20 Uhr – Lesedauer: 
Bild: © KNA
Spanien

Madrid ‐ Lange waren die Besitzverhältnisse der spanischen Kirche umkämpft. Besonders kirchenkritische Parteien fordern, dass berühmte Kirchen dem Staat gehören sollten. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen.

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Der seit vielen Jahren bestehende Konflikt um die Besitzverhältnisse von kirchlichen Immobilien in Spanien hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Die spanische Regierung hat die Eigentumsrechte der Kirche an zahlreichen historischen Gotteshäusern offiziell anerkannt, berichtete die Zeitung "Diario Córdoba". Zu den Gebäuden auf der vom Kabinett des konservativen spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy erstellten Liste mit Kircheneigentum zählen etwa die Kathedralen von Córdoba, Toldeo, Granada, Sevilla und Zaragoza. Sie sind in den jeweiligen Städten einige der beliebtesten Touristenattraktionen. Hintergrund der Kontroverse sind kirchliche Gebäude, die nicht in den Grundbüchern eingetragen und somit offiziell kein Kircheneigentum waren. Die Besitzverhältnisse waren von linken und liberalen Parteien in Frage gestellt worden.

Die Grundbucheintragungen von Kirchengütern, die von 1998 bis 2015 nach dem damals gültigen Immobiliengesetz vorgenommen wurden, seien "gänzlich gültig" gewesen, erklärte die Regierung auf die Parlamentarische Anfrage eines sozialistischen Abgeordneten hin. Sie seien in jedem Moment "im Einklang mit dem Gesetz geschehen".

Eine Kirche vor blauem Himmel
Bild: ©Chiakto/Fotolia.com

Die Kathedrale San Salvador, bekannt auch als La Seo, in Aragoniens Hauptstadt Zaragoza ist eine der kirchlichen Immobilien dessen Besitzverhältnisse die Regierung nun bestätigt hat.

Die Spanische Bischofskonferenz begrüßte die Regierungsentscheidung. "Es ist offensichtlich, dass das Prado-Museum Nationales Kulturerbe ist, die Kathedrale von Toledo aber der Kirche von Toldeo gehört", so Fernando Giménez Barriocanal, Vizesekretär für Wirtschaftsfragen der Bischofskonferenz.

Ebenso dreht sich die Auseinandersetzung um solche kirchliche Immobilien, die 1931 von der Regierung der Zweiten Spanischen Republik enteignet und zu Nationalem Kulturgut erklärt wurden. 1998 schuf der damalige Regierungschef José María Aznar mit dem Artikel 206 des Immobiliengesetzes für die Kirche eine Möglichkeit, ihre Gebäude, die bislang vom Staat verwaltet wurden, als Eigentum ins Grundbuch eintragen zu lassen. Bis zur Aufhebung des Artikels im Jahr 2015 sollen etwa 4.500 Gebäude von der Kirche für sich reklamiert worden sein. Sie erhält jedoch weiterhin staatliche Unterstützung für den Unterhalt der Gebäude. Die Einnahmen aus der Nutzung dieser Immobilien, wie die in Spanien für Kathedralen üblichen Eintrittsgelder, verbleiben jedoch in kirchlicher Hand.

Im Fall der Kathedrale von Córdoba hatten sich 400.000 Menschen in einer Online-Petition für eine Rückkehr in den Staatsbesitz ausgesprochen. Das Gotteshaus war vor der Rückeroberung der Spanischen Halbinsel von den muslimischen Mauren eine Moschee gewesen. Deshalb erhebt auch die islamische Gemeinschaft in Spanien Anspruch auf das Gebäude. (rom)