Schwulenverband legt Beschwerde ein
"Pink Cross" gab an, nicht die Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu teilen, dass Huonder die "objektiv geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit" nicht nachgewiesen werden könne. Der Beschuldigte habe die fraglichen Bibelzitate nicht isoliert wiedergegeben, sondern deren Gültigkeitsanspruch bekräftigt.
Ein Sprecher von Bischof Huonder erklärte auf Anfrage der Schweizer katholischen Nachrichtenagentur kath.ch, das Bistum werde die Beschwerde nicht kommentieren, da hier eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft angefochten werde.
Die Staatsanwaltschaft in Chur hatte das Verfahren gegen Huonder am Freitag eingestellt. Der Bischof hatte in dem betreffenden Vortrag im Juli gesagt, die zitierten Passagen "würden genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben". "Pink Cross" hatte daraufhin Strafanzeige gestellt.
Nachfolgend entschuldigte sich der Churer Bischof "bei allen Menschen", die sich durch seine Äußerungen zum Thema Homosexualität "verletzt gefühlt haben". Sein Vortrag über Ehe, Familie und Sexualität sei an einer Stelle "nicht durchdacht" gewesen. Er würde heute "ausführlicher kommentieren und den ganzen Vortrag erst jemandem vorlegen". (KNA)