Sterbehilfe-Entwürfe nicht verfassungskonform?
Darin werde nicht klar, wie man zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven unterscheiden solle.
Sterbehilfe als wiederkehrender Bestandteil der Arbeit von Ärzten
Dem Bericht zufolge verweist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Palliativmediziner in Hospizen sowie Ärzte auf Intensivstationen. Diese Ärzte, so die Bundestagsjuristen, "könnten regelmäßig aus einem ohnehin bestehenden Behandlungsverhältnis dazu übergehen, ihre Patienten auch hinsichtlich der Sterbehilfe zu beraten und Medikamente zu verschreiben". Sofern diese Ärzte "auf die Wünsche ihrer Patienten eingingen, wäre schnell die Schwelle erreicht, bei der auch das Leisten von Sterbehilfe zu einem wiederkehrenden Bestandteil ihrer Tätigkeit würde". Damit sei "zweifelhaft", ob der Entwurf "dem verfassungsrechtlich geforderten Bestimmtheitsgebot genügt".
Ähnliche Bedenken gebe es bei dem Plan einer Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke), die nur die kommerzielle ("gewerbsmäßige") Suizidhilfe mit Gefängnis bestrafen will. Ärzte würden grundsätzlich gewerbsmäßig handeln, auch bei der Beratung von Patienten mit Sterbewünschen. Somit könne "sich bereits durch die allgemeine ärztliche Vergütung ein gewerbsmäßiges Handeln" ergeben, welches Künast und Sitte den Ärzten aber verbieten wollten.
Grünen-Politikerin: Bundestag darf keinem Entwurf zustimmen
Weitere verfassungsrechtliche Zweifel äußern die Bundestagsjuristen gegenüber dem Plan von Künast und Sitte sowie einer weiteren Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), mit der regulierten Zulassung ärztlicher Suizidhilfe die Sterbehilfe-Verbote im ärztlichen Standesrecht außer Kraft zu setzen. Für solche Eingriffe in das den Ländern obliegende Standesrecht fehle dem Bundesgesetzgeber die Kompetenz.
Für die rechtpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Keul, die das Gutachten erbeten hatte, folgt daraus, dass der Bundestag keinem Entwurf zustimmen dürfe. "Allein die aktuelle Rechtslage garantiert Ärzten Straffreiheit bei der Sterbehilfe", sagte Keul der "Welt". (KNA)