Wissenschaftsdienst des Bundestags hat Bedenken gegen drei Gesetzentwürfe

Sterbehilfe-Entwürfe nicht verfassungskonform?

Veröffentlicht am 26.08.2015 um 09:38 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Berlin ‐ Leidenschaftlich hatten die Parlamentarier vor der Sommerpause über die Sterbehilfe diskutiert. Jetzt meldet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags gegen drei von vier Gesetzentwürfen ernste Bedenken an: Sie könnten gegen das Grundgesetz verstoßen.

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Darin werde nicht klar, wie man zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven unterscheiden solle.

Sterbehilfe als wiederkehrender Bestandteil der Arbeit von Ärzten

Dem Bericht zufolge verweist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Palliativmediziner in Hospizen sowie Ärzte auf Intensivstationen. Diese Ärzte, so die Bundestagsjuristen, "könnten regelmäßig aus einem ohnehin bestehenden Behandlungsverhältnis dazu übergehen, ihre Patienten auch hinsichtlich der Sterbehilfe zu beraten und Medikamente zu verschreiben". Sofern diese Ärzte "auf die Wünsche ihrer Patienten eingingen, wäre schnell die Schwelle erreicht, bei der auch das Leisten von Sterbehilfe zu einem wiederkehrenden Bestandteil ihrer Tätigkeit würde". Damit sei "zweifelhaft", ob der Entwurf "dem verfassungsrechtlich geforderten Bestimmtheitsgebot genügt".

Ähnliche Bedenken gebe es bei dem Plan einer Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke), die nur die kommerzielle ("gewerbsmäßige") Suizidhilfe mit Gefängnis bestrafen will. Ärzte würden grundsätzlich gewerbsmäßig handeln, auch bei der Beratung von Patienten mit Sterbewünschen. Somit könne "sich bereits durch die allgemeine ärztliche Vergütung ein gewerbsmäßiges Handeln" ergeben, welches Künast und Sitte den Ärzten aber verbieten wollten.

Grünen-Politikerin: Bundestag darf keinem Entwurf zustimmen

Weitere verfassungsrechtliche Zweifel äußern die Bundestagsjuristen gegenüber dem Plan von Künast und Sitte sowie einer weiteren Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), mit der regulierten Zulassung ärztlicher Suizidhilfe die Sterbehilfe-Verbote im ärztlichen Standesrecht außer Kraft zu setzen. Für solche Eingriffe in das den Ländern obliegende Standesrecht fehle dem Bundesgesetzgeber die Kompetenz.

Für die rechtpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Keul, die das Gutachten erbeten hatte, folgt daraus, dass der Bundestag keinem Entwurf zustimmen dürfe. "Allein die aktuelle Rechtslage garantiert Ärzten Straffreiheit bei der Sterbehilfe", sagte Keul der "Welt". (KNA)

Ethik am Lebensende

Politik und Gesellschaft diskutieren über die Sterbehilfe. Für die katholische Kirche ist klar: Auch im Sterben hat der Mensch eine Würde, die es zu achten und zu schützen gilt. Sie setzt sich deshalb besonders für eine professionelle Begleitung von Sterbenden ein.