Ehemaliger Bankchef wegen Unterschlagung und Geldwäsche vor Gericht

Strafprozess gegen Ex-Chef der Vatikanbank eröffnet

Veröffentlicht am 09.05.2018 um 17:42 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Vatikanstadt ‐ Bereits im März sollte es losgehen, doch dann wurde der Prozessbeginn kurzfristig verschoben. Nun wurde das Verfahren gegen den früheren Chef der Vatikanbank eröffnet - jedoch ohne den Angeklagten.

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Der Strafprozess gegen einen früheren Präsidenten der Vatikanbank IOR und seinen Rechtsberater ist am Mittwoch vor dem vatikanischen Gerichtshof eröffnet worden. Angeklagt sind Ex-IOR-Präsident Angelo Caloia (79) und sein Anwalt Gabriele Liuzzo (95) wegen Unterschlagung und Geldwäsche bei Immobilienverkäufen in den Jahren 2001 bis 2008. Aus Altersgründen war Liuzzo selbst nicht erschienen und nur durch seine beiden Anwälte vertreten. Das Gericht erklärte Liuzzo für säumig. Anwesend waren zudem Vertreter des IOR sowie der beteiligten Immobiliengesellschaft SGIR.

Kardinäle sollen als Zeugen geladen werden

Während des knapp vierstündigen Prozessauftaktes ging es zunächst um Verfahrensfragen, insbesondere um die von den Prozessparteien beantragten Zeugenaussagen, bei denen auch Kardinäle involviert sind. Allein Caloia hat mehr als 50 Zeugen benannt. Bis zum 18. Mai müssen die Beteiligten dem Gericht dazu zusammenfassende nähere Angaben übermitteln, entschied der vorsitzende Richter Paolo Papanti-Pelletier. Danach soll der Prozess zu einem noch festzulegenden Datum fortgesetzt werden.

Nach Angaben des "Istituto per le Opere di Religione" (IOR) ist der Bank durch dubiose Immobiliengeschäfte ein Schaden von etwa 57 Millionen Euro entstanden. Der zunächst für den 15. März vorgesehene Prozessbeginn war auf Antrag der Anwälte auf den 9. Mai verschoben worden. Laut Medienberichten über den Fall wurden Immobilien unter Wert verbucht und zusätzlich gezahlte Barbeträge unterschlagen. Neben Angelo Caloia und Gabriele Liuzzo soll auch der inzwischen verstorbene damalige Generaldirektor Lelio Scaletti an dem Vorgang beteiligt gewesen sein.

Das aktuelle Gerichtsverfahren ist Ergebnis einer 2014 begonnenen Untersuchung durch den vatikanischen Staatsanwalt. 2013 hatte das IOR auf Anweisung Papst Benedikts XVI. unter seinem damaligen Präsidenten Ernst von Freyberg damit begonnen, die eigenen Bankgeschäfte kritisch zu untersuchen. (KNA)