Sylt: Hotel darf nicht wie Kirche heißen
Weil eine Kirche auf Sylt schon nach dem heiligen Severin von Köln benannt ist, darf ein benachbartes Hotel nicht den gleichen Namen tragen. Das stelle eine "unbefugte Namensanmaßung" dar, entschied das Oberlandesgericht Schleswig, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte.
Verbindung zwischen Kirche und Hotel?
Geklagt hatte die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde St. Severin, deren Ursprünge mindestens bis ins Jahr 1240 reichen. Sie hatte sich darüber beschwert, dass das "Severin*s Resort und Spa" - in eigener Schreibweise mit Sternchen - mit dem Namen beworben wird.
Durch die Verwendung des gleichen Namens trete eine "Zuordnungsverwirrung" ein, urteilten die Richter. Es könne der Eindruck entstehen, dass Kirche und Hotel miteinander in Beziehung stehen. Schließlich lägen beide in Keitum - und nur ein paar Schritte voneinander entfernt.
"Auch die rein religiösen Feierlichkeiten wie Taufe, Konfirmation, Trauung oder Beerdigung sind in einen weltlichen Rahmen eingebettet", argumentierten die Richter in dem Berufungsverfahren und hoben eine Entscheidung des Landgerichts Flensburg auf. So seien sie fast immer mit einer Feier mit Essen und Trinken verbunden, die häufig in einer Gaststätte wie dem Severins stattfindet. Durch den Namen werde das Interesse der Kirchengemeinde verletzt, neutral zu erscheinen, entschied das Gericht.
Online gilt andere Regelung
Im Internet dagegen darf das Hotel weiterhin als "Severins-sylt.de" werben, da sich die Gemeinde etwa noch eine Adresse mit den Bestandteilen "Severin" und "Sylt" registrieren lassen könne - ohne Sternchen und Genitiv-S. (dpa)