Theologe für Änderung beim Kommunionempfang
Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff hält die Entscheidung der Mehrheit der katholischen Bischöfe im Streit über die Kommunion für evangelische Christen für richtig. "Dass evangelische Partner in konfessionsverbindenden Ehen zur Kommunion gehen, ist eine eingebürgerte Praxis in vielen Gemeinden. Wenn dies nun im Nachhinein vonseiten der Kirche auch theologisch anerkannt wird, ist das natürlich etwas Positives", so Schockenhoff.
Er äußerte sich in einem Interview, das die Zeitschrift "Christ in der Gegenwart" am Montag in Freiburg vorab veröffentlichte. Zugleich schlägt Schockenhoff darin vor, die Veränderung theologisch anders zu begründen. Ausgangspunkt solle das katholische Verständnis von Kirche und Eucharistiegemeinschaft sein. Konfessionsverbindende Paare lebten bereits jetzt "in einer geistlichen, kirchlichen Weise miteinander Gemeinschaft, wie es die Großkirchen auch einmal haben sollten".
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Evangelische Partner sollten nach Ansicht des Theologen dem eigenen Glauben treu bleiben, aber das katholische Verständnis der Eucharistie "als ein mögliches betrachten". Wenn ein Protestant "der Meinung wäre, es ist - salopp gesagt - ein bisschen viel Hokuspokus, was die Katholiken da machen, dann wäre es fairer und ehrlicher, nicht teilzunehmen".
Schockenhoff hält es für "unrealistisch, dass Papst Franziskus die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz aufhalten wird". Der Papst habe "im Gegenteil die Ortskirchen ausdrücklich eingeladen, ihrer Eigenverantwortung in größerem Maße als bisher nachzukommen". Das entspreche dem Kirchenbild von Franziskus. Als Vorsitzender der Argentinischen Bischofskonferenz habe er erlebt, dass ein überdehnter römischer Zentralismus nicht zu stimmigen Lösungen vor Ort führe.
Zuletzt wurde bekannt, dass es in der deutschen katholischen Kirche einen Streit über die Frage der bisher nicht zulässigen Kommunion für evangelische Christen gibt. Sieben Bischöfe wollen in Rom klären lassen, ob ein von der Bischofskonferenz mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedeter Beschluss rechtmäßig ist. (KNA)