Vom wertvollen Diebesgut fehlt aber weiterhin jede Spur

Urteil gegen Stiftskreuz-Diebe rechtskräftig

Veröffentlicht am 03.08.2016 um 16:00 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Karlsruhe ‐ 2013 stahlen drei Diebe das wertvolle Borghorster Stiftskreuz und gingen gegen das anschließende Urteil in Revision. Nun sind die Haftstrafen zwar rechtkskräftig, das Kreuz bleibt aber verschwunden.

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Das kostbar verzierte und historisch wertvolle Stiftskreuz aus dem elften Jahrhundert war am 29. Oktober 2013 aus der Nikomedes-Kirche in Steinfurt-Borghorst gestohlen worden. Das Bistum Münster hatte für die Wiederbeschaffung eine Belohnung von 50.000 Euro ausgelobt. Das Kreuz gilt als herausragendes Zeugnis sakraler Kunst der Salierzeit.

Das Landgericht hatte im Oktober Haftstrafen von viereinhalb beziehungsweise fünf Jahren verhängt. Die 9. Große Strafkammer aus Münster sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten das Stiftskreuz gestohlen haben. Von dem Kunstwerk selbst fehlt nach Angaben des Bistums Münster nach wie vor jede Spur. "Wir hoffen sehr, dass das Borghorster Stiftskreuz irgendwann wieder auftaucht", erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. (KNA)

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Immer wieder haben es Diebe auf die Überreste von Heiligen abgesehen, wie jüngst ein Fall aus dem Kölner Dom zeigt. Katholisch.de listet weitere Reliquien-Diebstähle der vergangenen Jahre auf.