"Vatileaks"-Affäre bleibt schleierhaft
Das Gericht verurteilte Sciarpelletti wegen Behinderung der Justiz und wegen Begünstigung.
Der Vollzug der Strafe werde für fünf Jahre ausgesetzt, so das Gericht. Es folgte damit dem Antrag von Staatsanwalt Nicola Piccardi. Der Verteidiger des Informatikers kündigte Berufung an. Dafür besteht eine Frist von drei Tagen.
Das selbe Gericht hatte am 6. Oktober den früheren päpstlichen Kammerdiener Paolo Gabriele wegen der Weitergabe vertraulicher vatikanischer Dokumente zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt.
Verhängnisvoller Briefumschlag
Bei ihren Nachforschungen in der Vatileaks-Affäre hatte die vatikanische Gendarmerie im Schreibtisch von Sciarpelletti einen Briefumschlag mit der Aufschrift Paolo Gabriele und einem Stempel des vatikanischen Informations- und Dokumentationsbüros gefunden. Dieser hatte neben Emails und unterschiedlichen Dokumenten auch eine Schmähschrift gegen Gendarmerie-Chef Domenico Giani enthalten. Über Herkunft und Behandlung dieses Umschlags hatte Sciarpelletti während der Vernehmungen unterschiedliche Angaben gemacht. Zunächst hatte er behauptet, ihn von Gabriele erhalten zu haben, später nannte er Monsignore Carlo Maria Polvani, den Leiter des Informations- und Dokumentationsbüros des Staatssekretariats. Der Inhalt des Umschlags sei für das Urteils irrelevant gewesen, ausschlaggebend seien die widersprüchlichen Angaben des Beschuldigten und die Irreführung des Gerichts gewesen, erläuterte Vatikansprecher Federico Lombardi gegenüber Journalisten.
Am zweiten Verhandlungstag gegen Sciarpelletti hatte das Gericht fünf Zeugen aufgerufen. Gendarmerie-Kommandant Giani konnte aus dienstlichen Gründen der Vorladung nicht folgen, was vom Gericht akzeptiert wurde. Befragt wurde Gabriele selbst sowie Polvani, der "als Getaufter und als Priester" bestritt, einen Brief mit vertraulichem Material an Gabriele gegeben zu haben. Weiter befragte das Gericht je einen Vertreter der Schweizergarde und der Gendarmerie - William Kloter und Gianluca Gauzzi Broccoletti - zu der Durchsuchung vom Schreibtisch des Informatikers. Nach der Zeugenbefragung hatte sich das Gericht zu einer einstündigen Beratung zurückgezogen. Die Begründung des Urteils soll nach Ablauf der Einspruchsfrist veröffentlicht werden.