Vatileaks: Freiheitsstrafen für die Hauptangeklagten
Die ebenfalls angeklagten Journalisten Gianluigi Nuzzi und Emiliano Fittipaldi gingen straffrei aus. Der Vorsitzende Richter Giuseppe Dalla Torre verwies bei der Urteilsverkündung auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit und begründete die Nicht-Verurteilung mit einer fehlenden Rechtsgrundlage.
Die vatikanische Staatsanwaltschaft hatte für Vallejo Balda drei Jahre und einen Monat Haft und für Chaouqui drei Jahre und neun Monate gefordert und dies mit der Schaffung einer kriminellen Vereinigung zum Zweck des Geheimnisverrats begründet. Dies sah das Gericht nicht als gegeben an. Vallejo Balda und Chaouqui waren Mitglieder einer vatikanischen Wirtschaftsprüfungskommission, die Missständen in der vatikanischen Finanzverwaltung abhelfen sollte.
Bei Vallejo Balda dürfte die mehrmonatige Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet werden. Überdies hat der Papst die Möglichkeit, die Verurteilten zu begnadigen. Von dieser Möglichkeit hatte Benedikt XVI. im ersten Vatileaks-Prozess 2012 Gebrauch gemacht.
Das Verfahren hatte Ende November vor dem Gericht des Vatikanstaats begonnen, war aber kurz darauf für drei Monate unterbrochen worden. Der Prozess war begleitet von einem teils burlesken öffentlichen Schlagabtausch der Hauptangeklagten. (KNA)