Einigung von CDU und FDP in Koalitionsverhandlungen

Verdopplung von verkaufsoffenen Sonntagen geplant

Veröffentlicht am 13.06.2017 um 17:40 Uhr – Lesedauer: 
Sonntagsschutz

Düsseldorf ‐ In Nordrhein-Westfalen hat sich die neue Landesregierung bei möglichen Sonntagsöffnungen geeinigt. Es werden mehr. Doch bestimmmte christliche Feiertage haben noch immer einen besonderen Stellenwert.

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In den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden soll es unter einer neuen schwarz-gelben Landesregierung künftig bis zu acht verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Jahr geben können. Auf diese Verdoppelung haben sich CDU und FDP am Dienstag vor Abschluss ihrer Koalitionsverhandlungen geeinigt.

Nach geltender Rechtslage sind nur bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Kommune in NRW möglich. FDP-Parteichef Christian Lindner begründete die geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) mit gewandelten Einkaufsgewohnheiten und dem zunehmenden Online-Handel.

Zugleich solle der bisherige Anlassbezug für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage überprüft werden, kündigte Lindner an. Bislang müssen die Kommunen die zusätzlichen Ladenöffnungen mit dem Anlass von Volksfesten und Großveranstaltungen begründen. Gerichte hatten in der Vergangenheit zahlreiche Ratsbeschlüsse für verkaufsoffene Sonntage gekippt, weil nach ihrer Auffassung ein entsprechender Anlass dafür fehlte.

Das neue Gesetz werde an diesem Punkt "Rechtssicherheit" bieten, so Lindner. Detailregelungen müssten noch ausgehandelt werden. Das Verkaufsverbot für Bäckereien an Oster- und Pfingstmontag will die schwarze-gelbe Koalition beibehalten. (KNA)