Vatikanische Finanzaufsicht legt Jahresbericht vor

Weniger verdächtige Geldbewegungen im Vatikan

Veröffentlicht am 29.05.2015 um 14:30 Uhr – Lesedauer: 
Wirtschaft

Vatikanstadt ‐ Die vatikanische Finanzaufsicht AIF hat ihren Jahresbericht vorgelegt. Demnach gab es 2014 weniger verdächtige Geldbewegungen im Kirchenstaat als im Vorjahr. Und auch der einst skandalumwitterten Vatikanbank wird ein positives Zeugnis ausgestellt.

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Die Zahl der Fälle, die an die Vatikanjustiz weitergegeben wurden, blieb in etwa gleich: sieben Fälle 2014 gegenüber acht im Jahr zuvor. Dabei handele es sich um mögliche Versuche von Betrug oder Steuerhinterziehung, sagte AIF-Direktor Tommaso Di Ruzza. Drei Mal verhinderte die AIF Geldbewegungen von insgesamt rund 560.000 Euro.

Der Präsident der Behörde, Rene Brülhart, sprach von guten Fortschritten. Der Bericht zeige, dass die Kontrolle der Vatikanfinanzen inzwischen wirksam funktioniere. Nach seinen Worten gibt es eine gute Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie der vatikanischen Güterverwaltung APSA und der Vatikanbank IOR. Die einst skandalumwitterte Bank habe 2014 keine nennenswerten Unzulänglichkeiten mehr aufgewiesen.

Bild: ©dpa/picture alliance

Weist keine nennenswerten Unzulänglichkeiten mehr auf: die Vatikanbank IOR.

Der Schweizer Finanzfachmann lobte zudem die internationale Zusammenarbeit und verwies auf die Unterzeichnung entsprechender Abkommen mit Finanzbehörden von 14 Staaten im Jahr 2014. In den Vorjahren hatte der Vatikan bereits mit sieben anderen Ländern sogenannte Verständigungsmemoranden unterzeichnet, darunter auch die USA und Deutschland. Die Zahl der Fälle bilateraler Kooperation erhöhte sich laut dem Bericht von 81 im Vorjahr auf 113.

AIF von Papst Benedikt ins Leben gerufen

Ferner ist dem Bericht zufolge die Zahl der Barauszahlungen oder -einzahlungen über mehr als 10.000 Euro in den vergangenen Jahren stetig gesunken sei. 2014 gab es demnach 1.540 solcher Bewegungen, 2013 noch 2.107.

Die AIF wurde 2010 von Papst Benedikt XVI. (2005-2013) ins Leben gerufen. Sie soll insbesondere mögliche Geldwäsche und Terror-Finanzierung über die vatikanischen Finanzkanäle verhindern. (KNA)