Katholisch.de erklärt die Positionen der Fraktionen zu Paragraf 219a

Werbung für Abtreibung: Das wollen die Parteien

Veröffentlicht am 27.06.2018 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Abtreibung

Berlin ‐ In Deutschland ist Werbung für Abtreibungen verboten. Aber soll das auch so bleiben? Die Parteien sind da unterschiedlicher Meinung. Vor der Anhörung im Bundestag stellt katholisch.de deren Positionen vor.

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Seit Monaten streitet der Bundestag über das geltende Werbeverbot für Abtreibungen. Das Verbot, das in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs geregelt ist, steht unter Druck, seit das Amtsgericht Gießen im November vergangenen Jahres die Ärztin Kristina Hänel unter Verweis auf den Paragrafen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.

Ausgelöst durch diesen Fall haben mehrere Fraktionen Gesetzentwürfe in das Parlament eingebracht, die eine vollständige Abschaffung oder zumindest eine Reform von Paragraf 219a fordern; erstmals wurden die Entwürfe im Februar im Bundestag beraten. Doch eine mögliche Neuregelung des Paragrafen ist noch nicht in Sicht, da Union und SPD sich in der Großen Koalition bislang nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt verständigen konnten und stattdessen das Bundesjustizministerium beauftragt wurde, für die Koalition einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten.

In seiner derzeitigen Form untersagt Paragraf 219a "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Damit soll verhindert werden, dass ein Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird.

Auf dem Weg zu einer möglichen Gesetzesänderung beschäftigt sich an diesem Mittwoch der Rechtsausschuss des Bundestags mit dem Werbeverbot. In einer öffentlichen Anhörung werden mehrere Sachverständige ihre Einschätzung zu Pararaf 219a und den drei derzeit vorliegenden Gesetzenwürfen abgeben. Aus dem kirchlichen Raum äußern sich dabei die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros in Berlin, Katharina Jestaedt, und Andrea Redding, die Geschäftsführerin des von katholischen Laien getragenen Schwangerenberatungsvereins Donum Vitae. Die katholische Kirche ist gegen die Streichung des Werbeverbots. Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem mit Blick auf die derzeit geltende Regelung oft die Rede ist, gibt es aus Sicht der Kirche nicht.

Vor der Anhörung im Rechtsausschuss gibt katholisch.de einen Überblick über die unterschiedlichen Positionen der sechs Bundestagsfraktionen zu Paragraf 219a. Welche Fraktionen sind für eine Abschaffung des Paragrafen? Welche für eine Reform? Und welche wollen die geltende Regelung unverändert beibehalten?

CDU/CSU

Die Unionsbundestagsfraktion spricht sich dafür aus, die bestehende gesetzliche Regelung nicht zu verändern. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche solle unverändert bestehen bleiben, weil es "ein wichtiger Teil des gut austarierten Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Not ungewollt schwangerer Frauen" sei, so die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Das Werbeverbot gehöre untrennbar zur Beratungslösung in Paragraf 218a.

"Uns ist wichtig, dass jede schwangere Frau Zugang zu einer guten und ergebnisoffenen Beratung hat", betonte Winkelmeier-Becker weiter. Nur ein vertrauensvolles Gespräch werde der psychischen Belastung gerecht, die ein Schwangerschaftskonflikt für Frauen bedeute. Im geschützten Raum könne die schwangere Frau ihre Fragen klären, sich fundiert beraten lassen und dann eine selbstbestimmte Entscheidung treffen. "Selbstverständlicher Bestandteil der Beratung ist es auch, Informationen darüber zu übermitteln, welche Ärztinnen und Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen würden", sagte die CDU-Politikerin.

SPD

Eigentlich möchte die SPD das geltende Werbeverbot abschaffen – ihren Gesetzentwurf für eine Aufhebung von Paragraf 219a stellt die Fraktion aus Rücksicht auf den Frieden in der Großen Koalition jedoch nicht zur Abstimmung im Bundestag. Stattdessen haben sich die Sozialdemokraten bereits Mitte März mit der Union darauf verständigt, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium einen Kompromissvorschlag zur Reform des Paragrafen erarbeiten soll, der von der gesamten Koalition mitgetragen werden kann.

In ihrem Gesetzentwurf hatte die SPD argumentiert, dass ein Schwangerschaftsabbruch "eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage" sei. Darüber müssten Ärzte sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. "Ungewollt schwangere Frauen können sich ansonsten nur eingeschränkt darüber informieren, welche Ärztinnen und Ärzte diese Leistung vornehmen. Das Recht auf freie Wahl der Ärztin oder des Arztes wird unzumutbar eingeschränkt", so die Sozialdemokraten.

Linktipp: "Abtreibung ist keine normale medizinische Leistung"

Nach dem Rückzieher der SPD ist klar: Das Werbeverbot für Abtreibungen bleibt. Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl freut sich darüber. Im Interview erklärt er, warum es das Werbeverbot braucht. (Interview von März 2018)

AfD

Die größte Oppositionsfraktion ist gegen eine Änderung oder Streichung von Paragraf 219a. "Das Leben sollte beworben werden, nicht das Töten! Wir von der AfD unterstützen den Erhalt des Paragraphen 219a", sagte der AfD-Abgeordnete Robby Schlund. Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft zu betreiben, schaffe am Ende eine vorgefertigte Meinung, die das Töten verharmlose. "Natürlich sollte jeder Frau in unserem Land das Recht eingeräumt sein, selbst zu entscheiden, wann sie ein Kind bekommen möchte", so Schlund weiter. Das stehe außer Frage und genau deshalb gebe es Beratungsstellen, "welche Alternativen aufzeigen können und das Leben als höchstes und wertvollstes Gut vermitteln".

FDP

Die FDP-Fraktion spricht sich gegen eine vollständige Aufhebung von Paragraf 219a aus. "Angesichts des hohen Wertes ungeborenen Lebens und der hohen Sensibilität breiter Teile der Bevölkerung" sei eine strafrechtliche Sanktionierung weiterhin angemessen. Die Freien Demokraten schlagen in einem eigenen Gesetzentwurf stattdessen vor, den Paragrafen im Strafgesetzbuch so anzupassen, dass er nur noch Werbung  unter  Strafe  stellt,  die  in  grob  anstößiger  Weise  erfolgt.

Grundsätzlich befürwortet die FDP mit Blick auf die Zukunft von Paragraf 219a einen breiten Konsens im Parlament. "Im Bundestag gäbe es sicher eine knappe Mehrheit von SPD, Linken, Grünen und FDP für die Abschaffung des Paragrafen 219a", sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Stephan Thomae. "Ich finde jedoch, solche Themen sollten mit breiter Mehrheit entschieden werden." Ein Kompromiss könne zudem verhindern, dass es erneut eine grundsätzliche Debatte über Schwangerschaftsabbrüche gebe.

Bild: ©KNA/Harald Oppitz

Ausschnitt aus Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.

Linke

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion sieht eine ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen vor. Dadurch werde gewährleistet, dass künftig alle Schwangeren Zugang zu Informationen über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken hätten, so die Fraktion.

Vor wenigen Tagen gab es nun jedoch eine neue Entwicklung: Über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus will die Linke nach der Sommerpause des Parlaments offenbar einen Antrag in den Bundestag einbringen, der eine allgemeine Legalisierung von Abtreibungen vorsieht. Die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Cornelia Möhring, sagte der Tageszeitung "taz", langfristig müsse klar werden, dass das gesamte Thema Schwangerschaftsabbruch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen habe.

Grüne

Auch die Fraktion der Grünen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine vollständige Aufhebung von Paragraf 219a vorsieht. Der Gesetzentwurf verfolge das Ziel, Ärzten die Möglichkeit zu eröffnen, umfassende sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zugänglich zu machen und potentielle Patientinnen darauf hinzuweisen, dass sie derartige Abbrüche durchführen, so die Fraktion. "Eine Gesetzänderung ist zwingend erforderlich, um Strafffreiheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten und Patientinnen damit Zugang zu Informationen und eine freie Arztwahl zu ermöglichen", heißt es in dem Entwurf.

Von Steffen Zimmermann