Kölner Kardinal zum Empfang von Abendmahl und Eucharistie

Woelki sieht keine Grundlage für Interkommunion

Veröffentlicht am 25.09.2017 um 13:36 Uhr – Lesedauer: 
Ein Priester feiert die Heilige Messe
Bild: © KNA
Ökumene

Freiburg/Bonn ‐ Kardinal Rainer Maria Woelki sieht in der Ökumene zahlreiche Baustellen. Auch der wechselseitige Empfang von Eucharistie und Abendmahl bei konfessionsverschiedenen Ehen kommt für ihn zu früh.

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Für den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki kommt der wechselseitige Empfang von Eucharistie und Abendmahl bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren zu früh. "Auch wenn das Sakrament der Ehe zwei konfessionsverschiedene Christen unwiderruflich verbindet, bewirkt es nicht gleichzeitig auch die Übereinstimmung im Bekenntnis zu Christus", schreibt Woelki in einem Gastbeitrag der aktuellen "Herder Korrespondenz" (Dienstag). Er habe größten Respekt vor konfessionsverschiedenen Eheleuten, "die nicht vorwegnehmen, was noch nicht möglich ist".

Der Kardinal ergänzte, dass eine Konfession die andere nicht zur Feier der Einheit in Christus einladen könne, solange sie ihr eigenes Christusbekenntnis von dem Christusbekenntnis der von ihr eingeladenen Konfession unterscheide. Das sensible Thema "eucharistische Gastfreundschaft" sei belastet von Unterstellungen und vielen Vorurteilen, so Woelki weiter. Dabei erwecke der Begriff "die abwegige Vorstellung, der Einladende sei nicht Christus, sondern eine Konfessionsgemeinschaft".

Das sagt das Kirchenrecht dazu

Der Empfang der Eucharistie ist evangelischen Christen laut katholischer Lehre in der Regel untersagt. Die einzige Ausnahme: Sie müssen sich in Todesgefahr oder einer anderen schweren Notlage befinden, von sich aus um die Eucharistie bitten und dürfen keine Möglichkeit haben, das Abendmahl zu empfangen. Darüber hinaus müssen sie ihren Glauben in Bezug auf die Eucharistie bekunden. Umgekehrt dürfen Katholiken laut Kirchenrecht auch nicht am evangelischen Abendmahl teilnehmen. Die evangelische Kirche erlaubt dagegen beides.

Bild: ©KNA

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sieht mit Blick auf die Ökumene zahlreiche Baustellen.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, erklärte das Thema "konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie" noch im März zur "dringenden pastoralen Aufgabe" für die Bischöfe. "Wir haben hier noch kein Ergebnis, aber wir sind mit der während der Vollversammlung geführten Diskussion auf einem guten Weg", sagte er zum Abschluss der bischöflichen Beratungen in Hildesheim. Zumindest im öffentlichen Teil der am Montag beginnenden Herbst-Vollversammlung in Fulda sind die konfessionsverschiedenen Ehen dagegen kein Thema.

Nun wirft Woelki die Frage auf, "ob die Konsenserklärung im Zentrum des christlichen Glaubens möglich ist, solange die ekklesiologischen Konsequenzen strittig bleiben". Wie weit man von einer Einigung entfernt sei, bezeugten etwa protestantische Theologen, die die Zulassung zum Abendmahl nicht einmal an den vorherigen Empfang der Taufe, geschweige denn an ein bestimmtes Credo bänden. "Es genügt, so meinen sie, der Glaube an die bedingungslose Gnade des den Sünder rechtfertigenden Erlösers", schreibt der Kardinal. Diese Position hätte verheerende Konsequenzen für die Ökumene, reduziere sie die Kirche doch ausschließlich auf eine "unsichtbare Wirklichkeit".

Woelki nennt weitere Problemfelder

Der Kardinal nennt weitere Problemfelder rund um eine gemeinsame Eucharistie- oder Abendmahlsfeier. So müssten die Protestanten etwa mit Blick auf den Begriff des "Messopfers" davon überzeugt werden, "dass die Eucharistiefeier der Katholiken die von Luther zu Recht unterstrichene Einmaligkeit und Allgenügsamkeit des Kreuzesopfers nicht bezweifelt, sondern im Gegenteil bestätigt". Das gleiche gelte für die apostolische Sukzession. Auch sie schmälere die Mittlerfunktion Christi zwischen Gott und den Menschen nicht, sondern unterstreiche sie.

"Bei aller Freude über gegenseitige Wertschätzung" sieht Woelki im Reformationsjahr auch "einen zunehmenden Dissens in moral- und sozialethischen Fragen". Als Beispiele nennt er die Stichtagsverschiebung für den Import getöteter Embryonen, die Präimplantationsdiagnostik (PID), die "Ehe für alle" oder die Beurteilung von Abtreibung, Sterbehilfe und Scheidung. "Wenn hinter diesem Befund die Überzeugung steht, dass sich aus dem Evangelium gar keine verbindliche Ethik ableiten lasse, dann muss man ehrlicherweise von einer ethischen Grunddifferenz zwischen beiden Konfessionen sprechen."

Von Björn Odendahl