Zeitung: Woelki verhindert Rektor-Wahl
Nach katholischer Ehelehre leben wiederverheiratete Geschiedene in Sünde. Wiederheirat oder eingetragene Lebenspartnerschaften sollen entsprechend dem im vorigen Jahr reformierten kirchlichen Arbeitsrecht aber nur noch in schwerwiegenden Fällen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und jeder einzelne Fall geprüft werden. Pastorale und bischöflich besonders beauftragte Mitarbeiter unterliegen nach der neuen Grundordnung indes weiterhin erhöhten Loyalitätsforderungen.
Laut "Stadt-Anzeiger" scheiterte die für den 18. Januar geplante Wahl an einem mehrheitlichen Veto der Gesellschafter, den NRW-Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Das Votum sei mit 4:1 Stimmen ergangen. Das Blatt zitiert den Sprecher des Bistums Essen, Ulrich Lota, dass es "über die individuelle Anwendung der Grundordnung zu kontroversen Diskussionen zwischen den Gesellschaftern gekommen ist".
Volker Beck: Schwere Enttäuschung für Arbeitnehmerrechte
Der scheidende KatHO-Rektor Peter Berker kritisierte in der Zeitung das ablehnende Votum: "Wie viel Pharisäertum wollen wir uns eigentlich in der Kirche leisten?" Die Bischöfe hätten sich mit ihrem Arbeitsrecht auf einen neuen Weg begeben und kriegten nun schwere Beine "auf Kosten ihrer Mitarbeiter".
Unterdessen kritisierten die Grünen das bischöfliche Nein zur Rekoren-Wahl. Der religionspolitische Sprecher Volker Beck sprach in Berlin von einer "schweren Enttäuschung für die Arbeitnehmerrechte kirchlicher Beschäftigter". Die neue Grundordnung erfülle in der Praxis nicht die in sie gesetzte Erwartungen. Die persönlichen Loyalitätspflichten im kirchlichen Arbeitsrecht sollten vom Gesetzgeber grundsätzlich überwunden werden. Ein Tendenzschutz wie bei Parteien, Gewerkschaften und Medien reiche völlig aus.
Die KatHO NRW ist mit rund 4.600 Studierenden an den Standorten Aachen, Köln, Münster und Paderborn die bundesweit größte staatlich anerkannte Fachhochschule in kirchlicher Trägerschaft. Sie qualifiziert junge Menschen nicht nur für Berufe des Sozial- und Gesundheitswesens, sondern auch mit theologischen Studiengängen für kirchliche Dienste in der Pastoral. Der Rektor wird aus dem Kreis der 110 Professoren gewählt. (KNA)
13.02., 14:20Uhr: Ergänzt um Stellungnahme der Grünen