Für öffentliche Gottesdienste in den Diözesen Deutschlands

Deutsche Bischöfe veröffentlichen detaillierte Hygiene-Empfehlungen

Veröffentlicht am 24.04.2020 um 15:56 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Nach und nach werden in den deutschen (Erz-)Bistümern nun wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert. Nachdem bereits einzelne Diözesen Rahmenbedingungen und Schutzkonzepte für ihre Liturgien vorgestellt haben, legt nun die Deutsche Bischofskonferenz mit detaillierten Hygiene-Empfehlungen nach.

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Die deutschen Bischöfe haben detaillierte Hygiene-Empfehlungen für öffentliche Gottesdienste während der Corona-Pandemie vorgelegt. Die "Empfehlungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise" wurden am Freitag auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht, nachdem zuvor bereits einzelne deutsche Bistümer Schutzkonzepte und Rahmenbedingungen für Gottesdienste vorgelegt hatten. Katholisch.de dokumentiert den Text der DBK im Wortlaut:

Nach Wochen, in denen keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden konnten, kann nun insbesondere die Heilige Messe am Sonntag wieder gefeiert werden. Dabei ist die Kirche natürlich weiterhin verpflichtet, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen. Deshalb werden die Gottesdienste so gestaltet, dass die Gefahr der Ansteckung mit dem Covid-19-Virus maximal vermieden wird.

Die folgenden Empfehlungen für die Durchführung von öffentlichen Gottesdiensten sollen beim Gesundheitsschutz helfen. Sie entstanden im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz im Benehmen mit dem Deutschen Liturgischen Institut sowie Bistumsvertretern und knüpfen an entsprechende Hinweise vom 26. Februar 2020 an. Diese Empfehlungen dienen zur Orientierung für einschlägige Bestimmungen in den Diözesen. Ihre Umsetzung bedarf einer entsprechenden Entscheidung des Ortsbischofs. Sofern sich die staatlichen Bestimmungen in den kommenden Monaten ändern, werden diese Empfehlungen ergänzt oder überarbeitet.

• In den Kathedralen – und den anderen geeigneten, vor allem den großen Kirchen werden wieder öffentliche Sonntagsmessen gefeiert. Je nach örtlichen Gegebenheiten können auch Wortgottesfeiern und Werktagsgottesdienste stattfinden. Die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Bestimmungen einschließlich des Tragens einer Gesichtsmaske – sofern erforderlich – sind dabei maßgeblich.
• Trauergottesdienste dürfen in den Kirchen nach denselben Regeln wie Sonntagsmessen gefeiert werden. Es gilt auch hierbei die Kirchenraum abhängige Begrenzung der Besucherzahl wegen der Abstandsregeln.
• Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten, Diakonen- und Priesterweihen verlangen wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischen Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln, die für die Sonntagsmessen gelten. Bisweilen legt sich eine Verschiebung nahe.
• Kinder, die die Erstkommunionvorbereitung durchlaufen haben, und deren Eltern es wünschen, können in Absprache mit dem Pfarrer einzeln oder in kleiner Zahl in einer Sonntagsmesse zur Erstkommunion gehen; dies schließt die spätere Teilnahme an der feierlichen Kommunion in der Gruppe nicht aus.
• Wallfahrten in größeren Gruppen und Wallfahrtsgottesdienste in großen Gruppen bleiben bis auf Weiteres ausgesetzt.

Für die Sonntagsgottesdienste gelten folgende Empfehlungen:

• Der Zugang zu den Sonntagsmessen und Wortgottesfeiern wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes und sämtlichen für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen geltenden Regeln.
• Die Laufwege werden wenn möglich als Einbahnwege markiert, um ein Zusammentreffen zu verhindern. In diesem Fall unterscheiden sich der Eingang und der Ausgang der Kirche.
• Die Bestuhlung wird durch Absperrungen und Markierungen so gestaltet, dass der vorgeschriebene Abstand zwischen den Gläubigen gewahrt wird. Ggf. werden die Besucher von Helfern platziert. Familien werden dabei nicht getrennt.
• Es werden Ordnungsdienste eingerichtet, die den Gottesdiensteilnehmerinnen und -teilnehmern helfen, die Regelungen einzuhalten.
• Wo es möglich und notwendig ist, wird die Zahl der Sonntagsmessen erhöht oder werden (zusätzliche) Wortgottesfeiern angeboten.
• Von der Möglichkeit, Gottesdienste im Freien durchzuführen, wird in den kommenden Sommermonaten großzügig Gebrauch gemacht werden. Dabei sind Sitzgelegenheiten für ältere Personen zu bevorzugen, um ein zu enges Zusammenstehen zu vermeiden.
• Vom Sonntagsgebot wird vorerst weiterhin Dispens erteilt.

Besondere Sorgfalt erfordert die liturgische Gestaltung der Heiligen Messe, insbesondere des eucharistischen Teils. Für die liturgische Gestaltung werden folgende Empfehlungen gegeben:

• Neben dem Priester sind an der liturgischen Gestaltung nur bis maximal zwei Messdiener bzw. Messdienerinnen, eine Lektorin oder ein Lektor, eine Kantorin oder ein Kantor und die Organistin oder der Organist beteiligt. Konzelebrationen finden weiterhin nicht statt. Auf musikalische Begleitung durch Chor oder Orchester wird verzichtet. An den Hochfesten kann eine Gruppe aus wenigen Einzelstimmen den Gottesdienst musikalisch mitgestalten (vgl. die gegenwärtige Praxis bei Fernsehgottesdiensten). Priester und die liturgischen Dienste ziehen in gebührendem Abstand ein.
• Der Wortgottesdienst ist unter dem Gesichtspunkt des Virenschutzes unproblematisch. Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden, besteht kein Grund, auf Gesang gänzlich zu verzichten. Auf lauten Gemeindegesang sollte jedoch verzichtet werden, weil Singen ein Risikoverhalten darstellt.
• Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt.
• Die Küster, mit Mundschutz ausgestattet, sind gebeten, Kelch, Hostienschale, Patene sowie Wein- und Wassergefäße besonders sorgfältig zu reinigen und mit Papiertüchern zu trocknen. Die Befüllung der Hostienschale erfolgt mit Einweghandschuhen.
• Der Priester und ggf. der Diakon desinfizieren vor der Gabenbereitung ihre Hände. Die Gaben und Gefäße befinden sich schon auf dem Altar oder in unmittelbarer Nähe. Nur der Priester oder Diakon (nicht die Messdiener!) nehmen die Gaben und Gefäße.
• Während der Wandlung bleibt die Hostienschale mit der Palla bedeckt. Offen bleiben nur die Patene mit großer Hostie und der Kelch. Von der Verwendung sehr großer Hostien ist abzuraten.
• Auf den Friedensgruß wird weiterhin verzichtet.
• Die Kommunionausteilung erfolgt durch Hinzutreten in angemessenem Abstand. Ggf. werden die Abstände auf dem Kirchboden farbig markiert.
• Die Kommunion wird ohne Spendedialog („Der Leib Christi“ – „Amen“) ausgeteilt. Ggf. kann der Dialog kollektiv zu Beginn der Kommunionausteilung gesprochen werden. Den Gläubigen wird die Kommunion in angemessenem Abstand z. B. mit einer Zange gereicht oder Priester und Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen tragen Handschuhe.
• Mund- und Kelchkommunion finden weiterhin nicht statt.
• Kinder, die zur Kommunion hinzutreten, aber nicht kommunizieren, werden ohne Berührung gesegnet.
• Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer.
• Die Gläubigen werden gebeten, möglichst ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. (tmg)