Missbrauchsbetroffene fordern Rücktritt von Weihbischof Bongartz
Betroffene von sexuellem Missbrauch haben den Hildesheimer Weihbischof Heinz-Günter Bongartz (66) dazu aufgefordert, erneut seinen Rücktritt anzubieten. Sein Handeln in verschiedenen Aufgabenfeldern sei nicht verantwortungsbewusst gewesen, schreiben Vertreter der Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an den katholischen Geistlichen, der früher unter anderem Generalvikar, Personalchef und Missbrauchsbeauftragter war. Sie berufen sich dabei auf zwei Aufarbeitungsgutachten aus den Jahren 2017 und 2021.
Das 2017 veröffentlichte Gutachten war zu dem Schluss gekommen, Bongartz habe Fehleinschätzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen getroffen. Der Weihbischof hatte daraufhin seinen Rücktritt angeboten. Der damalige Übergangsverwalter des Bistums Hildesheim, Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger, hatte jedoch nicht zugestimmt.
Der 2021 präsentierte Bericht "Wissen teilen" erwähnt weitere Fehler Bongartz'. Unter anderem soll er nach dem Eingang von Hinweisen auf Missbrauchstaten untätig geblieben sein und weitere Fälle falsch bewertet haben.
Bistum will Dialog mit Betroffeneninitiative suchen
"Bisher haben Sie sich zu diesen weiteren Fehlern weder öffentlich geäußert noch Kontakt zu den Betroffenen gesucht", heißt es in dem Brief an den Weihbischof. Es sei dringend geboten, dass ein Zeichen in Richtung der Betroffenen gesetzt werde, das für moralische Verantwortungsübernahme auch fernab juristischer Pflichtverletzungen stehe.
Das Bistum Hildesheim bestätigte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) den Eingang des Briefs. Man werde in den kommenden Tagen den Dialog mit der Betroffeneninitiative suchen, sagte ein Sprecher.
Heinz-Günter Bongartz war von 2006 bis 2014 Personalchef im Bistum Hildesheim und in dieser Zeit vorübergehend auch Missbrauchsbeauftragter der Diözese. 2011 wurde er zum Bischof geweiht; seit 2014 ist er Domdechant. Von 2016 bis 2019 war Bongartz Generalvikar, also Stellvertreter des Bischofs in Verwaltungsangelegenheiten. (KNA)