Sorge um verbliebene pflegebedürftige Nonnen

Erzbischof droht schismatischen Klarissen mit Räumung

Veröffentlicht am 24.06.2024 um 13:31 Uhr – Lesedauer: 

Burgos ‐ Weil sie sich von der Kirche lossagten, wurden zehn Klarissen aus Belorado exkommuniziert und aus ihrem Orden ausgeschlossen. Ihr Kloster wollen sie trotzdem nicht verlassen. Der vom Papst bestellte Kommissar droht ihnen nun mit der Räumung.

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Der Erzbischof von Burgos, Mario Iceta, droht den schismatischen Klarissen mit Räumung, falls sie das Kloster Belorado nicht freiwillig verlassen. Nach ihrer Exkommunikation und Entlassung aus dem Orden hätten die Schwestern keinen Rechtsanspruch auf den Verbleib im Kloster und auf das Vermögen des Klosters, teilte die Erzdiözese am Montag mit. Das gelte selbstverständlich genauso für den schismatischen Bischof Pablo de Rojas, dem sich die Nonnen unterstellt haben, und den zu dessen Gemeinschaft gehörenden Priester José Ceacero. Beide halten sich ebenfalls im Kloster auf. Sie seien schon Ende Mai aufgefordert worden, das Kloster zu verlassen. "Wenn sie nicht in naher Zukunft freiwillig ausziehen, wird unsere Rechtsabteilung keine andere Wahl haben, als rechtliche Schritte einzuleiten", heißt es in der Mitteilung. Eine Frist für den Auszug nannte das Erzbistum nicht. Die am Samstag durch den Erzbischof ausgefertigten Exkommunikationsdekrete werden nach zehn Tagen rechtskräftig, wenn die Nonnen keinen Widerspruch einlegen.

Besondere Brisanz hat der fortwährende Aufenthalt der zehn exkommunizierten Schwestern im Kloster dadurch, dass neben ihnen noch weitere fünf ältere und pflegebedürftige Nonnen dort leben. Diese haben sich dem Schisma nicht angeschlossen. Laut dem Erzbistum hat die Klarissen-Föderation, zu dem das Kloster Belorado gehört, sich bereit erklärt, für die fünf im Kloster verbleibenden Schwestern zu sorgen. Die Räumung des Klosters durch die unrechtmäßigen Bewohner sei die Voraussetzung dafür, "dass die Klarissen der Föderation die Betreuung der älteren Schwestern (die das Recht auf den Empfang der Sakramente und die katholische Seelsorge haben) übernehmen können und Zugang zum Kloster erhalten, damit das katholische Klosterleben wieder richtig aufgenommen werden und in dieser Gemeinschaft weiterleben kann". Zum Konvent Belorado gehören außerdem drei weitere Schwestern, die derzeit nicht im Kloster leben und weiterhin in Gemeinschaft mit der Kirche sind.

Finanzielle Probleme durch Boykott des Verwaltungsausschusses

Mittlerweile gibt es auch finanzielle Probleme. Die von Erzbischof Iteca in seiner Funktion als vom Papst eingesetzter Päpstlicher Verwalter eingerichtete Verwaltungskommission wird von den schismatischen Nonnen nicht akzeptiert. Eine Vertreterin der Kommission wurde von ihnen aus dem Kloster verwiesen, als sie sich einen Überblick über die Finanzen der Gemeinschaft machen wollte, um Verbindlichkeiten, etwa für Personal des Klosters, erfüllen zu können. Die Geldmittel der Gemeinschaft sollen derzeit nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu decken. Die Klarissen-Föderation habe angeboten, die Ausfälle zu tragen.

Das Erzbistum betont in seiner Erklärung, dass gemäß Kirchenrecht das Vermögen des Klosters Kirchenvermögen und nicht das persönliche Vermögen der Nonnen ist, über das sie frei verfügen könnten. Gemäß den Staats-Kirchen-Verträgen, die Spanien mit dem Heiligen Stuhl geschlossen hat, gilt das auch aus Sicht des staatlichen Rechts. Daher treffe der Vorwurf der Nonnen auch nicht zu, dass die Verwaltungskommission eingesetzt sei, um sie um ihr Vermögen zu bringen.

Der Fall der schismatischen Klarissen spitzt sich immer weiter zu. Mitte Mai sorgte die Äbtissin mit ihrem Manifest für einen Eklat, als sie sich im Namen aller Ordensfrauen des Klosters von der Kirche lossagte. Zuletzt schien es noch Hoffnung auf eine Einigung zu geben, nachdem die Schwestern um die Verlängerung der Frist gebeten hatten, die für ihr Erscheinen vor dem Kirchengericht angeordnet worden war. Am Ende der Frist bekräftigten die zehn Nonnen aber ihre Position, so dass sie von Iteca am Samstag exkommuniziert wurden. (fxn)