Menschenmutter, Gottgebärerin
Erst Papst Pius XI. gab dem Fest in Jahr 1931 in Erinnerung an die Fünfzehnhundertjahrfeier des Konzils von Ephesus (22. Juni bis 31. Juli 431) wieder eine Bedeutung. Bei dem Konzil wurde unter anderem die Frage diskutiert, ob Maria Gottesgebärerin genannt werden darf. Dies wurde schließlich als verbindliche Lehrmeinung (Dogma) verabschiedet. Es besagt, dass Maria nicht nur den Menschen Christus, sondern auch den Sohn Gottes geboren hat und deshalb Gottesgebärerin genannt werden darf.
Pius XI. legte das Fest auf den 11. Oktober. Bei der Liturgiereform (1970) wurde es auf den 1. Januar verlegt. Zuvor hatte die Kirche an diesem Tag der Beschneidung Jesu gedacht – ein Gedenkfest, das aus Spanien stammend im Mittelalter von Rom übernommen wurde.
Das Marienfest am 1. Januar, an dem auch der Namensgebung Jesu gedacht wird, ist der erste von vielen Gedenktagen an die Muttergottes im Laufe des Jahres. Zugleich ist der 1. Januar der Weltfriedenstag. Er wurde mit der päpstlichen Botschaft vom 8. Dezember 1967 von Papst Paul VI. ins Leben gerufen und erstmals 1968 gefeiert. (meu)