Der moderne Kirchenzehnt
Kirchenfinanzierung
Die Kirchensteuer ist die größte Einkommensquelle der katholischen Kirche. Derzeit liegen die Einnahmen bei mehr als fünf Milliarden Euro. Damit werden rund 80 Prozent aller Kosten gedeckt. Daneben erhält die Kirche in geringerem Umfang Spenden sowie Gelder aus Stiftungen und Kollekten. Auch Erträge aus dem Kirchenvermögen, aus Mieten und Pachten fließen in den Finanztopf der Bistümer. Sie machen aber nur einen kleinen Teil aus, da das Vermögen der Kirche vor allem aus Kirchengebäuden, Pfarrhäusern und Gemeindezentren besteht, die eher Unterhalt kosten als Erträge erbringen.
Neben der Kirchensteuer erhält die Kirche weitere staatliche Leistungen. Unter anderem so genannte Dotationen - Entschädigungszahlungen für die flächendeckende Enteignung der Kirche im 19. Jahrhundert. Der Staat unterstützt die Kirche zudem als Träger sozialer Einrichtungen. Das Geld geht direkt an Kindertagesstätten, Obdachlosenheime oder Hospize. Da sie gemeinnützig arbeitet, erhält die Kirche außerdem steuerliche Vergünstigungen.
Geschichte der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer geht auf die Enteignung der Kirche im Jahr 1803 zurück. Napoleon hatte den Krieg gegen Preußen gewonnen, und die weltlichen Fürsten mussten ihre linksrheinischen Gebiete an Frankreich abtreten. Im Gegenzug erhielten sie Besitztümer und Ländereien der Kirche. Pfarreien und kirchliche Einrichtungen wurden fortan von den Ländern finanziert, denen diese Unterstützung aber bald zu teuer wurde. Die Kirchenmitglieder sollten nun selbst für die Aufgaben der Kirche aufkommen, und zwar in Form einer Steuer.
Rechtliche Grundlagen
Das Recht von Religionsgemeinschaften zur Erhebung von Steuern steht im Grundgesetz. Der entsprechende Artikel wurde unverändert aus der Weimarer Verfassung übernommen. Die Gemeinschaft muss eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Das gilt unter anderem auch für die evangelische Kirche in Deutschland und die jüdischen Gemeinden.
Höhe der Kirchensteuer
Neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer eines Kirchenmitglieds gehen an die Kirche. Ein Single mit einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro zahlt also 369,54 Euro an Kirchensteuern im Jahr. Bayern und Baden-Württemberg erheben einen reduzierten Beitrag von acht Prozent, denn dort entrichten Gemeindemitglieder zusätzlich ein Kirchgeld direkt an ihre Pfarrei. Da die Kirchensteuer an die Lohnsteuer gekoppelt ist, wird das Geld von nur einem Drittel der Kirchenmitglieder aufgebracht. Keine Abgabe zahlen Geringverdiener, Arbeitslose, Kinder, Schüler und Studierende sowie Ordensleute und Rentner, die keine Steuererklärung machen müssen.
Übrigens: Ein kirchliches Finanzamt gibt es nicht, vielmehr wird die Kirchensteuer vom staatlichen Finanzamt eingezogen und an die Kirche weitergegeben. Für diesen Auftrag kann der Staat drei Prozent des Kirchensteuereinkommens behalten.
Kirchensteuer: Was passiert mit dem Geld?
Die Kirchen in Deutschland finanzieren sich weitgehend über die Kirchensteuer. Was aber passiert mit der Abgabe? Ist sie gerechtfertigt? Und warum gibt es die Kirchensteuer überhaupt? Fragen, die katholisch.de in einem umfangreichen Dossier beantwortet.Bistumshaushalt
Jedes Bistum hat einen Kirchensteuerrat, der für den Haushalt zuständig ist und die Steuererträge verteilt. Was mit dem Geld passiert, zeigt das Beispiel des Bistums Trier: Im Jahr 2011 hat die Diözese 251 Millionen Euro durch Kirchensteuern eingenommen. Die Hälfte des Geldes fließt in die Seelsorge, etwa in Gemeinden oder Krankenhäusern, sowie an soziale und Bildungseinrichtungen, wie Kitas, Beratungsstellen oder Schulen. Zuschüsse für Pfarreien machen den zweitgrößten Anteil (20 Prozent) aus. Die Kirche ist einer der größten Arbeitgeber, deshalb sind Personalkosten mit 69 Prozent der mit Abstand größte Posten im Trierer Haushalt. Ähnlich sieht es auch in den anderen deutschen Diözesen aus.
Alternativen
Neben Deutschland erheben die Schweiz, Österreich und einige skandinavische Länder Kirchensteuern. Doch es gibt auch andere Finanzierungsmodelle in Europa. Während sich die Kirche in Großbritannien selbst trägt – sie wurde nie enteignet - , erheben Italien und Spanien eine Kultursteuer, die unter anderem auch den Kirchen zufließt. In Frankreich ist die Kirche weitgehend auf Spenden angewiesen.
Kirchensteuer in der Diskussion
Keine steuerliche Abgabe steht hierzulande derart in der Diskussion wie die Kirchensteuer. Vor allem der Zusammenhang zwischen Kirchensteuer und Kirchenmitgliedschaft stößt vielen Kritikern auf. So geht etwa der Gerichtsstreit zwischen dem Kirchenrechtler Hartmut Zapp und dem Erzbistum Freiburg seit Jahren von Instanz zu Instanz. Zapp war 2007 offiziell aus der Kirche ausgetreten, um keine Kirchensteuer mehr zahlen zu müssen. Gegenüber der Kirchenbehörde gab er an, dennoch Mitglied der Religionsgemeinschaft bleiben zu wollen. Dagegen hatte das Erzbistum geklagt - und gewonnen.
Vorteile der Steuer aus Sicht der Kirche
Die Kirchensteuer ist gerecht, da sie an die Einkommensteuer gekoppelt ist. Sie macht die Kirche unabhängig von nichtkirchlichen Geldgebern. Am Wichtigsten aber ist: Nur ein planungssicheres Instrument wie die Kirchensteuer ermöglicht Dienste an der Gesellschaft auf einem stabilen Niveau. In kaum einem anderen Land übt die Kirche historisch gewachsen so viele soziale und kulturelle Funktionen aus.
Nicht zu unterschätzen ist auch die Bedeutung der Kirche als Heimat von Ehrenamtlichen. Bis zu vier Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden jährlich leisten sie bei der Unterstützung Bedürftiger. Sie helfen auch dort, wo der Sozialstaat an seine Grenzen stößt, und entlasten ihn so um bis zu 11 Milliarden Euro im Jahr, wie das Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn ermittelte.