Nur ein Missverständnis?
Am Nachmittag des 15. Dezember war die 25-Jährige auf einer Parkbank in Köln zu sich gekommen, berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger". Sie war demnach offenbar bei einer Party mit K.o.-Tropfen betäubt worden. Da eine Notfallärztin auch eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, habe sie ihr die "Pille danach2 verschrieben, die Polizei gerufen und eine Spurensicherung durch ein Krankenhaus empfohlen. Um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern, riefen Mitarbeiter der Praxis dem Artikel zufolge in zwei Kölner Kliniken der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria an.
Beide Einrichtungen hätten die junge Frau abgewiesen, weil damit auch ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der "Pille danach" verbunden sei. Hintergrund sei eine seit November geltende Regelung, die Beweissicherung und gynäkologische Untersuchung unter Androhung der fristlosen Kündigung untersage, zitiert die Zeitung die Notfallärztin.
Erzbistum: Unsere Krankenhäuser behandeln Vergewaltigungsopfer
Das Erzbistum Köln wies am Donnerstag zurück, dass seine Krankenhäuser keine Vergewaltigungsopfer aufnehmen. Dieser Eindruck sei falsch, heißt es in einer Erklärung. "Wir bedauern sehr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass Opfer einer Vergewaltigung in katholischen Krankenhäusern nicht mehr behandelt werden dürfen." Auch in katholischen Krankenhäusern erhielten betroffene Frauen die notwendige Heilbehandlung. Dazu gehöre auch "eine volle Kooperation mit der Anonymen Spurensicherung".
Die Stiftung der Cellitinnen erklärte, dass es in dem Fall "vermutlich zu einem Missverständnis" zwischen der Notdienstleistenden Ärztin und der Gynäkologischen Klinik des Krankenhauses gekommen sei. Der Fall werde derzeit intern geprüft. Weiter heißt es in der Mitteilung von Mittwoch, dass in einem derartigen Fall "alle medizinischen Maßnahmen sofort angeboten" würden - außer der "Abgabe der Notfallkontrazeption", also der "Pille danach".
Katholischer Krankenhausverband: Keine einheitliche Regelung
Die Frage, wie kirchliche Krankenhäuser mit den Opfern von Vergewaltigungen umgehen, sei generell ein "sehr schwieriges Thema", sagte der Geschäftsführer des Katholischen Krankenhausverbandes, Thomas Vortkamp, gegenüber katholisch.de. "Da tut sich ein riesiges Spannungsfeld auf". Wegen der Haltung der Kirche brächten solche Situationen "einen schwerwiegenden moralischen Konflikt mit sich", sagte Vortkamp in Freiburg. "Man muss abwiegen zwischen der persönlichen tragischen Situation der betroffenen Person und den ethischen Grundsätzen der katholischen Kirche".
Generell müsse eine katholische Klinik die notwendige medizinische Notfallversorgung und Spurensicherung gewährleisten sowie seelsorgerliche und psychosoziale Begleitung anbieten. Jedoch werde beim Arzt-Patienten-Gespräch mit der Beratung über die "Pille danach" die Lage kompliziert. Eine allgemeine Regelung zum Umgang von Kliniken mit Vergewaltigungsopfern gebe es nicht in allen Bistümern, so Vortkamp. Viele Träger wie Ordensgemeinschaften und Stiftungen hätten eigene Handreichungen für ihre Kliniken erarbeitet.
Die katholische Kirche lehnt die "Pille danach" als eine Form der Abtreibung ab, da sie eingenommen wird, um eine befruchtete Eizelle zu töten. Medizinern in katholischen Krankenhäusern ist es nicht gestattet, das Präparat zu verschreiben. Allerdings muss in Deutschland der Arzt ein Vergewaltigungsopfer auf die Gefahr einer Schwangerschaft und auf die Möglichkeit der "Pille danach" hinweisen. (luk/gho)