Bischofskonferenz wird Baukosten überprüfen

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst bat am Sonntag alle Menschen um "Verzeihung und Nachsicht", die er "enttäuscht und verletzt" habe. Weiter sagte er beim Kreuzfest der Diözese in Königstein im Taunus, wo "Unachtsamkeiten und Fehleinschätzungen meinerseits" Schuld seien an "Unruhe und Verärgerungen im ganzen Land", da "bitte ich um Verzeihung".
Zugleich dankte dankte Tebartz-van Elst Kardinal Lajolo für seinen Besuch . Er sei "durch sein intensives Zuhören in dieser belasteten Situation" eine große Hilfe gewesen. Lajolo sagte, sein Besuch zeige die besondere Fürsorge von Papst Franziskus für das Bistum.
Wörtlich heißt es in der Erklärung, der Bischof habe zugesichert "dass er alle Kosten für die Baumaßnahme auf dem Domberg umgehend im Bischöflichen Ordinariat feststellen lassen und der Sonderprüfung einer Kommission zugänglich machen wird, die er beim Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz erbeten hat. Der Abschlussbericht der Kommission, der alle Kosten, die Finanzierung und die eingeschlagenen Verfahrenswege überprüft und erfasst, wird offengelegt."
Die Überprüfung der Finanzierung einer einzelnen Baumaßnahme in einem Bistum durch die Bischofskonferenz ist ungewöhnlich, da diese nach geltendem Kirchenrecht keine Aufsichtsbefugnis gegenüber den einzelnen Bischöfen hat. Diese unterstehen vielmehr unmittelbar dem Papst, der, wie es in dem Schreiben heißt, "im Kollegium der Bischöfe, den Vorsitz in der Liebe führt". Dieser Vorsitz sei "im brüderlichen Besuch von Giovanni Kardinal Lajolo überzeugend zum Ausdruck gekommen." Indirekt wird damit die Überprüfung der Bauten durch die Bischofskonferenz von einem päpstlichen Auftrag abgeleitet.
Aufklärung in mehreren Punkten
In umfassenden Erklärung wird ferner der Wunsch nach Frieden und Einheit im Bistum Limburg betont, das durch die Auseinandersetzungen um die Baukosten sowie um den Führungsstil des Bischofs in eine Krise geraten war. Zweck des Besuches von Lajolo sei es gewesen, ein klares und differenziertes Bild von der Situation der Diözese zu gewinnen und alle zum Verständnis füreinander und zur Eintracht zu bewegen.
Der Bischof werde in der Leitung der Diözese mit den zuständigen Beratungsgremien kooperieren, das Domkapitel werde den Bischof "aufmerksam und loyal begleiten", und auch die Konferenzen und Räte würden dazu beitragen, die Probleme "im Geist der Offenheit und Geschwisterlichkeit zu lösen", heißt es weiter.
In der Vergangenheit war dem Bischof neben mangelnder Kommunikation vorgeworfen worden, dass er die im Bistum Limburg besonders starken Laienräte und synodalen Beratungsgremien nicht genügend konsultiert habe. Der gemeinsamen Erklärung war ein einwöchiger Besuch von Kardinal Lajolo im Bistum Limburg vorausgegangen. Dabei hatte der vatikanische Spitzendiplomat Gespräche mit Bischöfen, Priestern und Laien geführt.
Beistand und Kritik von Bischöfen
Am Rande des Besuches hatten einige deutsche Bischöfe, darunter der amtierende Vorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch, sowie sein Vorgänger, Kardinal Karl Lehmann, und Kardinal Reinhard Marx ihre Besorgnis über die Vorgänge in Limburg zum Ausdruck gebracht.
Andere Oberhirten, darunter der Kölner Kardinal Joachim Meisner und der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, hatten sich öffentlich hinter Tebartz-van Elst gestellt und vor allem die Medien kritisiert, die den Konflikt in Limburg zum bundesweiten Thema gemacht hatten. Voderholzer hatte von "Zirkus und Theater" um das Diözesane Zentrum gesprochen, Meisner wiederum sieht in den Angriff gegen Tebartz-van Elst eine Attacke auf dessen theologische Haltung.
Stadtdekan wartet auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Unterdessen sagte der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz dem Hessischen Rundfunk, im Fall einer Anklage wegen eidesstattlicher Falschaussage wäre der Bischof im Amt nicht mehr zu halten. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg sei "lange überfällig" und hänge "wie ein Damoklesschwert" über dem Bischof, sagte er.
Sollten die Ermittlungen mit Auflagen eingestellt werden, wäre die Situation eine andere. In dem Verfahren geht es darum, ob Tebartz-van Elst im Streit über einen First-Class-Flug nach Indien eine falsche eidesstattliche Erklärung abgab. (meu/KNA)