Warum nicht demokratisch über das Bischofsamt entschieden wird

Geweiht und nicht gewählt

Veröffentlicht am 28.01.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Bischofswahl

Bonn ‐ Die Diskussion ist mittlerweile weit über die Grenzen des Erzbistums Köln hinaus ein Thema: Wer bestimmt den Nachfolger des scheidenden Kardinals Joachim Meisner ? Die "Kölner Kircheninitiative" (KKI) fordert ein Mitbestimmungsrecht – und macht auch gleich Vorschläge, wie dieses aussehen könnte. Dass eine demokratische Wahl jedoch eher unwahrscheinlich ist, legen auch aktuelle Aussagen von Papst Franziskus nahe.

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Die katholische Kirche lasse sich nicht wie eine "menschliche Organisation" verstehen, sagte der Papst am Montag in seiner Morgenmesse im Vatikan. Und ein Bischof könne nicht wie der Leiter einer politischen Partei oder eines Unternehmens durch Mehrheitsentscheid gewählt werden. Wörtlich erklärte er: "Die Bischöfe werden nicht gewählt, um eine Organisation, die sich Ortskirche nennt, zu leiten, sondern werden geweiht und haben den Heiligen Geist mit sich."

Und auch wenn sich Franziskus nicht direkt zur Debatte in Köln geäußert haben mag, so schält er doch mit wenigen Worten ihr eigentliches Problem heraus. Es ist weder im Preußenkonkordat - dem noch immer gültigen Vertrag zwischen Preußen und dem Heiligen Stuhl - noch im Kirchenrecht (CIC/1983) vorgesehen, einen Bischof demokratisch zu wählen. Das kann man kritisieren. Das kann aber auch seinen Sinn haben.

Kölner Kircheninitiative will "altchristliche Überlieferung" aufleben lassen

Auch die KKI kennt die kirchliche Rechtslage. Doch stehe diese "im Gegensatz zu altchristlichen Überlieferungen", heißt es in ihrem Offenen Brief. Papst Cölestin I. (422–432) beispielsweise habe betont, dass "niemand gegen den Willen der Gemeinde zum Bischof bestellt werden soll". Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sagte dem Kölner Stadtanzeiger Ende vergangenen Jahres, dass "ein Zusammenwirken von Klerus und Laien bei der Wahl der Bischöfe historisch bestens belegt sei". Schüller gehörte zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs.

Kardinal Joachim Meisner.
Bild: ©KNA

Kardinal Joachim Meisner.

Im Preußenkonkordat hingegen ist folgendes Prozedere für das Erzbistum Köln vorgesehen: Das Domkapitel reicht dem Heiligen Stuhl eine Liste von kanonisch - also dem Kirchenrecht entsprechend - geeigneten Kandidaten ein. Der Heilige Stuhl wählt unter Berücksichtigung dieser Liste drei Personen aus, die dann wiederum zurück an das Domkapitel gehen. Dabei müssen nicht zwangsläufig alle Genannten von der vorher eingereichten Liste stammen. In einer geheimen Abstimmung des Kapitels entscheidet sich dann, wer der neue Erzbischof wird (Art. 6, Abs. 1).

Gerade beim Zustandekommen der Kandidatenliste bestünde nun die Möglichkeit, Tradition und Recht zu verbinden. Der Kölner Dompropst Norbert Feldhoff hat bereits angekündigt , dass das Domkapitel Katholiken bei der Suche nach einem geeignete Kandidaten für das Bischofsamt befragen könnte. Schon bei der letzten Wahl hätten rund 200 Katholiken Gehör gefunden. Dieses Vorgehen wäre sinnvoll, gerade in Anbetracht des "gemeinsamen Priestertums der Gläubigen", das das Zweite Vatikanische Konzil betont. Und auch für den Dialogprozess in den deutschen Bistümern ist eine Befragung katholischer Laien förderlich.

Schlechte Erfahrungen im Erzbistum gemacht

Wenn die "Kölner Kircheninitiative" dann aber das Domkapitel verpflichten will, "nur solche Kandidaten in die Vorschlagsliste an den Heiligen Stuhl aufzunehmen, die zuvor von den Katholiken des Erzbistums gewählt wurden", dann geht sie vielleicht einen Schritt zu weit. Im Hintergrund könnten auch die schlechten Erfahrungen stehen, die man im Erzbistum gemacht hat. Vor 25 Jahren hatte Papst Johannes Paul II. durch eine Änderung der Wahlordnung für eine Ernennung Meisners gesorgt - und das gegen den Willen des Domkapitels und der meisten Kölner Katholiken.

Dass die radikalen Forderungen wohl beim Papst kein Gehör finden werden, scheint auch Thomas Schüller zu wissen, wenn er sagt: "Realistisch betrachtet, wäre es schon ein Fortschritt, wenn das Domkapitel die Gläubigen fragen würde, welche Fähigkeiten ihr neuer Erzbischof haben sollte - und wer das sein könnte." Denn eine Bischofswahl ist keine Bundestagswahl und wird es auch vorerst wohl nicht werden. Vor allem, weil keine Möglichkeit besteht, eine falsche Wahl in vier Jahren durch ein Kreuz an anderer Stelle zu korrigieren.

Von Björn Odendahl