Staatsanwaltschaft lehnt Aufnahme eines förmlichen Verfahrens gegen Tebartz-van Elst ab

Keine Ermittlungen

Veröffentlicht am 02.07.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
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Bistum Limburg

Limburg ‐ Die Staatsanwaltschaft Limburg lehnt die Aufnahme eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen den zurückgetretenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst und gegen die drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats des Bischöflichen Stuhls ab. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Das Bistum Limburg reagierte erleichtert.

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Ihr lagen mehrere Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem umstrittenen rund 31 Millionen teuren Bau des bischöflichen Wohn- und Dienstsitzes auf dem Limburger Domberg und dem Finanzgebaren des Bischofs vor. Die vor diesem Hintergrund aufgenommenen mehrmonatigen Vorermittlungen hätten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Anfangsverdachts ergeben, so die Staatsanwaltschaft.

Laut Behörde wurden zwar etliche Verstöße gegen innerkirchliches Recht festgestellt. Diese führten jedoch nicht zu einer möglichen Strafbarkeit. Bei innerkirchlichen Entscheidungen und Verhaltensweisen komme eine Strafbarkeit nur dann in Betracht, wenn außerkirchliche Belange strafrechtlich relevant berührt würden. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn Handlungen gegen die körperliche Integrität oder Diebstahlsdelikte vorlägen.

Das Bild zeigt den von Säulen umgebenen Innenhof des Diözesanen Zentrum in Limburg. Im Hintergrund heben sich die Türme des Doms ab.
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Das Diözesane Zentrum St. Nikolaus in Limburg.

Staatsanwaltschaft verweist auf das Grundgesetz

Ausdrücklich verwies die Staatsanwaltschaft auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wonach jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes selbstständig ordne und verwalte. Zu diesem Autonomiebereich gehöre die innere Organisation, das kirchliche Finanzwesen und die Vermögensverwaltung sowie eine eigene, den staatlichen Rechtsschutz verdrängende Gerichtsbarkeit.

Somit handele es sich bei der internen Vermögensverwaltung des Limburger Bischöflichen Stuhls, der bei den Baumaßnahmen auf dem Domberg die Bauherrschaft inne gehabt und den Löwenanteil der Kosten getragen habe, um eine innerkirchliche Angelegenheit, die sich der Beurteilung der Strafjustiz entziehe, betonte die Staatsanwaltschaft. Sie wies darauf hin, dass auch der Bischöfliche Stuhl als in Betracht kommender Geschädigter diese Auffassung vertrete.

Bistum: Weg der Aufarbeitung geht weiter

Der Apostolische Administrator, Weihbischof Manfred Grothe, erklärte zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft und der Feststellung, dass kein strafrechtlich verfolgbares Verhalten des emeritierten Bischofs vorliegt, dies seien "für das Bistum wichtige Feststellungen, die den Weg der Aufarbeitung und des Neubeginns erleichtern". Der Heilige Vater habe allen in der Diözese aufgetragen, die Voraussetzungen zu schaffen, um wieder ein Klima der Barmherzigkeit und Versöhnung im Bistum entstehen zu lassen. Dazu habe die Bistumsleitung ausgehend vom Prüfbericht eine umfangreiche Themenliste erstellt, die nun systematisch und verlässlich abgearbeitet werde, so Grothe.

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Die Limburger Bürger sind Papst Franziskus dankbar für seine Entscheidung.

Diese Agenda beinhalte rechtliche, strukturelle und Finanzfragen genauso wie Themen der Kommunikation und des Miteinanders im Bistum. "Viele Verstöße gegen innerkirchliches Recht, insbesondere Beteiligungsrechte kirchlicher Gremien, wurden bereits bearbeitet", sagte der Paderborner Weihbischof. Einiges brauche aber noch "längere Zeit der Beratung, Planung und dann der Umsetzung", so Grothe. Es sei etwa beschlossen worden, dass die Vorgänge rund um das St. Georgswerk bis zum Jahresende rückabgewickelt werden. Und die öffentlichen Räumlichkeiten im Diözesanen Zentrum St. Nikolaus auf dem Domberg sollen für Konferenzen und Veranstaltungen des Bistums geöffnet werden, so Grothe.

Grothe: Mit Staatsanwaltschaft kooperiert

Mit der Staatsanwaltschaft habe die Bistumsleitung in den vergangenen Monaten kooperiert. "Soweit die Staatsanwaltschaft auf das Selbststimmungsrecht der Kirche verweist, werden wir nun unsererseits mit den Kategorien des Kirchenrechtes die Sachverhalte zu prüfen haben", betonte Grothe. Vorbereitende Arbeiten seien dazu bereits geleistet worden.

Auslöser der Strafanzeigen waren die Kosten für das Bauprojekt auf dem Limburger Domberg in Höhe von mindestens rund 31 Millionen Euro und deren Verschleierung. Der Papst hatte infolge der kircheninternen Untersuchungen im März dieses Jahres den Rücktritt von Tebartz-van Elst angenommen. Die Bischofskongregation in Rom sucht derzeit nach einer neuen Einsatzmöglichkeit für ihn. (bod/luk/KNA)