Bundestag stellt sich hinter kirchliches Arbeitsrecht

"Dritter Weg" bestätigt

Veröffentlicht am 14.12.2012 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Berlin.
Bild: © KNA
Debatte

Berlin ‐ Die Mehrheit des Bundestages hat sich hinter das eigene kirchliche Arbeitsrecht gestellt. Mit den Stimmen der Regierungskoalition und der SPD wandte sich das Parlament am Donnerstagabend gegen einen Antrag der Linksfraktion, der den sogenannten "Dritten Weg" infrage stellte. Die Grünen enthielten sich der Stimme. Politiker von Union, FDP und SPD verlangten allerdings von den Kirchen eine konsequente Anwendung ihres Arbeitsrechts und beklagten Missstände.

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Im Mittelpunk der Debatte stand das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Es hatte das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen auch in Tariffragen bestätigt, zugleich aber festgestellt, dass Gewerkschaften in die Tariffindung einbezogen werden müssen und Streiks auch in kirchlichen Betrieben nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können.

Beim Dritten Weg erfolgt die Lohnfindung durch paritätisch besetzte Kommissionen von Dienstnehmern und Dienstgebern. Die Kirchen schlossen dabei bislang aufgrund ihres Verständnisses einer "Dienstgemeinschaft" Streiks und Aussperrung aus. Kirchliche Arbeitnehmer haben zudem besondere Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber; so kann in der katholischen Kirche beispielsweise eine zweite standesamtliche Hochzeit zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.

Linke bezeichnen den kirchlichen Sonderweg als ungerecht

Der Kirchenexperte der Linksfraktion, Raju Sharma, warf dem "Dritten Weg" vor, er führe zu einer "strukturellen Benachteiligung", die "ungerecht" sei. Deshalb fordere seine Fraktion für kirchliche Beschäftigte die gleichen Rechte, wie sie für andere Beschäftige gelten. Da Gerichte nur im Einzelfall Ungerechtigkeiten verurteilten, die Struktur des Dritten Weges aber im Prinzip bestätigten, sei die Politik gefragt. Er ermutigte die Beschäftigten, mit den Gewerkschaften "ihre Rechte in die Hand zu nehmen".

Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß sagte, der Antrag widerspreche dem Urteil des Gerichts. Die Forderungen der Linen stellten eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Kirchen dar und widersprächen der Trennung von Kirche und Staat. Zudem bezahlten kirchliche Wohlfahrtsorganisationen ihre Angestellten durchweg besser als andere Einrichtungen. Entscheidend sei, "dass sich alle an die Tarife halten". Der Staat müsse die Eigenständigkeit "achten und respektieren".

Heinrich Kolb (FDP) sprach von einem "bewährten Modell". In kirchlichen Einrichtungen werde in der Regel übertariflich bezahlt. Bei Missbräuchen setze er aber auf die Selbstheilungskräfte der Kirchen.

SPD weist auf Missstände hin

Der SPD-Sozialexperte Ottmar Schreiner führte die Auseinandersetzung um das Streikrecht auf einen "brutalen Kostenwettbewerb" zurück. Das zentrale Problem sei die Refinanzierung der sozialen Arbeit. Deshalb solle man sich auf einen gemeinsamen Branchentarif einigen.

Kerstin Griese (SPD) betonte, die Sozialdemokraten "akzeptieren das kirchliche Selbstverwaltungsrecht". Es gebe aber "durchaus Probleme in kirchlichen Wohlfahrtsverbänden". Als Beispiel nannte sie Outsourcing und Leiharbeit. Zugleich forderte sie einen "Weg im Dritten Weg, um das Streikrecht zu ermöglichen". Die Gewerkschaften müssten nach dem Richterspruch "strukturell" beteiligt werden.

Nach den Ausführungen von Beate Müller-Gemmeke (Grüne) ist in der Grünenfraktion die Debatte in der Frage noch nicht abgeschlossen. Allerdings übte sie scharfe Kritik an Kündigungen "aufgrund von Verstößen gegen kirchliche Loyalitätspflichten". Dies sei nicht mehr zeitgemäß. "Ob jemand homosexuell ist, sich scheiden lässt oder aus der Kirche austritt, ist Privatsache." Dies sei ein Gebot der Antidiskriminierungspolitik. Zugleich räumte sie ein, dass der heutige Wettbewerb im sozialen Bereich die Qualität gefährde und zu Lasten der Beschäftigten gehe. Nötig seien deshalb einheitliche Tarifverträge.