Paolo Gabriele verurteilt
Dagegen hatte Gabrieles Verteidigerin Cristina Arru auf "einfachen Diebstahl" plädiert, für den das Strafrecht drei Tage Haft vorsieht, die mit dem Untersuchungsarrest längst abgegolten seien. Gabriele selbst betonte in seinem Schlusswort, er habe aus "Liebe zur Kirche und zum Papst" gehandelt und fühle sich nicht als Dieb.
Der Staatsanwalt war aufgrund "mildernder Umstände" ein Jahr unterhalb dem für schweren Diebstahl vorgesehenen Strafmaß von vier Jahren geblieben. Zudem hatte er gefordert, die bürgerlichen Rechte Gabrieles sollten bis auf weiteres derart eingeschränkt bleiben, dass dieser im Vatikan künftig zwar untergeordnete Tätigkeiten, aber keine Aufgaben mit "Entscheidungsfunktion" wahrnehmen dürfe.
Der Prozess gegen Gabriele war am Samstag vor einer Woche eröffnet worden. Der Angeklagte hat gestanden, vertrauliche Dokumente des Papstes entwendet, kopiert und an den Journalisten Gianluigi Nuzzi weitergegeben zu haben. Mittäter gebe es nicht. Auch Geld habe er nicht erhalten. Den Vorwurf des "schweren Diebstahls" wies Gabriele zurück. Schuldig sei er allein gegenüber dem Papst, den er verraten habe, erklärte er vor Gericht. Als Motiv für seine Tat nannte er Unbehagen über Missstände an der Kurie. Von dem in seiner Wohnung sichergestellten Scheck über 100.000 Euro für Benedikt XVI. sowie von dem Goldstück aus dem päpstlichen Geschenkfundus bestritt er jede Kenntnis. Die kostbare Ausgabe der "Aeneas", die die vatikanische Gendarmerie ebenfalls in seiner Wohnung gefunden hatte, habe er nur seinen Kindern zeigen wollen. Der Wert des Buches sei ihm nicht bewusst gewesen.
Schneller Prozess
Während des Prozesses vernahm das Gericht neun Zeugen, unter ihnen den päpstlichen Privatsekretär Georg Gänswein sowie eine der vier Ordensschwestern, die den Haushalt des Papstes führen. Gänswein gab an, bis kurz vor der Verhaftung des Kammerdieners keinerlei Verdacht gegen diesen gehegt zu haben. Die sieben weiteren Zeugen waren vatikanische Gendarmen.
Die Haft muss Gabriele in einem italienischen Gefängnis absitzen. Der Papst als Oberhaupt des Vatikanstaates könnte ihn jedoch begnadigen. Zudem kann Gabriele gegen das Urteil beim vatikanischen Appellationsgerichtshof Berufung einlegen.
Begnadigung nicht ausgeschlossen
"Die Möglichkeit einer Begnadigung ist sehr konkret und sehr wahrscheinlich", betonte Vatikansprecher Federico Lombardi nach der Urteilsverkündigung am Samstag im Vatikan. Die Prozessunterlagen würden jetzt dem Papst zugeleitet.
Gabriele war am 23. Mai von der vatikanischen Gendarmerie verhaftet worden und verbrachte 59 Tage in Untersuchungshaft in einer vatikanischen Arrestzelle. Die Gendarmerie hatte am gleichen Tag gut 1.000 vertrauliche Dokumente aus dem Vatikan sowie einige Wertgegenstände aus päpstlichem Besitz in seiner Wohnung sichergestellt. Seit dem 21. Juli steht Gabriele in seiner Wohnung im Vatikan unter Hausarrest.