Zutritt primär nur für Geimpfte und Genesene

Erzbistum Berlin setzt auf 2G für Weihnachtsgottesdienste

Veröffentlicht am 19.11.2021 um 13:35 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Verschärfung des Corona-Schutzkonzepts der Erzdiözese Berlin: In der Advents- und Weihnachtszeit gilt für Gottesdienste weitgehend die 2G-Auflage. Heißt: Zutritt haben prinzipiell nur Geimpfte und Genesene.

  • Teilen:

Das Erzbistum Berlin verschärft sein Corona-Schutzkonzept: Für die Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit gilt weitgehend die 2G-Auflage. Zutritt haben damit nur Geimpfte und Genesene, Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In jeder Pfarrei soll jedoch an den Sonn- und Feiertagen auch je ein Gottesdienst unter 3G-Bedingungen gefeiert werden können, wie das Erzbistum am Freitag in Berlin mitteilte. Der erste Advent fällt in diesem Jahr auf den 28. November.

Zudem ruft das Erzbistum dazu auf, Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr aufzugreifen: So sollten wieder kurze Gottesdienstformen im Freien sowie statt Krippenspielen Kinderkatechesen an unterschiedlichen Orten im Kirchenraum angeboten werden. Zudem empfiehlt das Erzbistum, Weihnachtsfeiern in der Familie zu gestalten oder Angebote in Rundfunk und online zu nutzen.

2G-Gottesdienste in Diözese Rottenburg unter Auflagen möglich

Im Bistum Rottenburg-Stuttgart können Kirchengemeinden in der Advents- und Weihnachtszeit in Einzelfällen 2G-Gottesdienste anbieten. Voraussetzung ist, das am gleichen Tag und gleichen Ort ein weiterer Gottesdienst ohne Zugangsbeschränkung angeboten wird, wie die Diözese am Freitag mitteilte. Es dürfe niemand vom Gottesdienstbesuch ausgeschlossen werden. Die Corona-Landesverordnung sieht auch in der aktuellen Warnstufe außer Masken-, Abstands- und Hygieneregeln keine Einschränkungen für Gottesdienste vor.

Auch in 2G-Gottesdiensten bleibt die Maskenpflicht bestehen, es entfällt aber das 1,5 Meter-Abstandsgebot. So können mehr Gläubige in der Kirche Platz finden. Gemeindegesang soll in allen Messfeiern eingeschränkt werden. Die Kirchengemeinden stünden zudem in der Pflicht, die Impf- und Genesenennachweise zu kontrollieren. Grundsätzlich Zugang zu allen Gottesdiensten erhalten Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Ebenso ausgenommen vom 2G-Nachweis sind nach den Vorgaben der Diözese Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Personen, für die es keine Stiko-Impfempfehlung gibt.

Die Kirchenleitung reagiert mit der Möglichkeit zu 2G-Gottesdiensten den Angaben zufolge auf Anfragen vieler Kirchengemeinden, die im Advent und zu Weihnachten größere Gottesdienste feiern wollen. Zugleich weist die Diözese darauf hin, dass wie im Vorjahr Weihnachtsgottesdienste im Freien angeboten werden sollen. Wenn bei Freilichtgottesdiensten 2G zur Anwendung komme, könne hier die Maskenpflicht für die Teilnehmer entfallen, hieß es. Schließlich kündigte das Bistum an, erneut Advents- und Weihnachtsgottesdienste live im Internet zu übertragen. So werden Festgottesdienste aus dem Rottenburger Dom und aus der Stuttgarter Domkirche übertragen. (tmg/KNA)