Keine kirchenrechtlichen Maßnahmen gegen designierten Bischof
Gegen den designierten Bischof von Plymouth, Christopher Whitehead, werden keine kirchenrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Das entsprechende Verfahren habe ergeben, dass keine "kanonischen Maßnahmen" gerechtfertigt seien, teilte das Bistum Clifton auf seiner Internetseite mit. Der 54-jährige Whitehead habe seine Tätigkeit als Pfarrer von Saint John the Evangelist in Bath wieder aufgenommen. Ob die Bischofsweihe nun doch stattfinden wird, ist unklar.
Anfang Februar war die Weihe Whiteheads abgesagt worden. Grund sei "ein kanonisches Verfahren, bis zu dessen Abschluss keine weiteren Kommentare abgegeben werden", teilte die Bischofskonferenz von England und Wales damals mit. Whitehead, bisher Priester im Bistum Clifton, habe sich von seinem Amt zurückgezogen. Über den Inhalt des kirchenrechtlichen Verfahrens wurde nichts bekannt. Der derzeitige Diözesanadministrator von Plymouth, Paul Cummins, bleibe weiter auf seinem Posten, hieß es.
Papst Franziskus hatte Whitehead am 15. Dezember zum Bischof von Plymouth ernannt. Die Bischofsweihe war für 22. Februar geplant. Das südenglische Bistum umfasst 67 Pfarreien. (KNA)