Kardinal wird jünger – und bleibt zur Papstwahl berechtigt
Im hohen Alter von etwa 80 Jahren ist der kenianische Kardinal John Njue plötzlich mehr als ein Jahr jünger geworden – jedenfalls auf dem Papier. Im offiziellen vatikanischen Personal- und Institutionenverzeichnis wird als Geburtsdatum des früheren Erzbischofs von Nairobi neuerdings der 1. Januar 1946 aufgefürt. Die vorhergehenden Ausgaben des "Annuario pontificio" (Päpstlichen Jahrbuchs) führten den Geistlichen aus Embu noch mit dem vagen Geburtsdatum "1944".
Da, wie es in seinem englischen Wikipedia-Eintrag heißt, das genaue Geburtsdatum offenbar nicht sicher feststeht, galt bislang für den Vatikan der 31. Dezember 1944 als spätestmögliches Geburtsdatum des Kardinals. Somit hätte Njue zum Jahresende (31. Dezember 2024), seine Berechtigung zur Papstwahl verloren.
Wegen des neu festgelegten Geburtsdatums, das auch vom vatikanischen Presseamt verbreitet wird, erlischt die Zutrittsberechtigung des afrikanischen Kardinals zu einem künftigen Konklave nun erst am 1. Januar 2026. So lange bleibt er auch noch Mitglied des vatikanischen Dikasteriums für die Evangelisierung – genau 366 Tage länger als bislang angenommen. Benedikt XVI. hatte Njue 2007 ins Kardinalskollegium aufgenommen. Seinen altersbedingten Amtsverzicht als Erzbischof von Nairobi nahm Papst Franziskus am 4. Januar 2021 an – drei Tage nach seinem neuen 75. Geburtstag. (KNA)