Vor 450 Jahren wurde Trienter Glaubensbekenntnis veröffentlicht

Antilutherisches Glaubensbekenntnis

Veröffentlicht am 13.11.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Kirchengeschichte

Vatikanstadt ‐ Bis 1967 mussten Priester und Bischöfe in der katholischen Kirche vor ihrer Weihe ein Glaubensbekenntnis ablegen, das so klang, als könnte Martin Luther jeden Moment hinter der nächsten Säule hervortreten. Denn es zeigte noch deutliche Spuren der Auseinandersetzung mit dem Mönch aus Wittenberg und der Reformation.

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So mussten sie sich etwa ausdrücklich dazu bekennen, dass es sieben Sakramente gibt und diese namentlich aufzählen. Verständlich wird dies nur, wenn man sich vor Augen führt, dass Luther nur noch zwei Sakramente geltenließ: Taufe und Abendmahl. Diese Kurzformel des Glaubens war das sogenannte tridentinische Glaubensbekenntnis, das Pius IV. vor 450 Jahren, am 13. November 1564, mit der Bulle "Iniunctum Nobis" für verbindlich erklärte. Das Glaubensbekenntnis fasste wesentliche Aussagen des Konzils von Trient (1545-1563) zusammen, das im Jahr zuvor zu Ende gegangen war.

Herausforderung durch die Reformation

Glaubensbekenntnisse als verbindliche schriftliche Fixierung von zentralen Glaubensinhalten sind in der Geschichte der katholischen Kirche immer dann formuliert worden, wenn es theologische Streitigkeiten gab und Irrlehren kursierten. Das Glaubensbekenntnis, das heute im Gottesdienst gebetet wird, das sogenannte Nicäno-Konstantinopolitanum, entstand im 4. Jahrhundert auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen darüber, in welchem Verhältnis Jesus Christus zu Gott steht.

Bild: ©Agathe Lukassek

Die Martin-Luther-Statue vor der Dresdner Frauenkirche im Regen.

Es fasste die Ergebnisse der Konzilien von Nizäa (325) und Konstantinopel (381) zusammen. Angesichts der Herausforderung durch die Reformation, erachtete Papst Pius IV. dieses allein jedoch nicht mehr als ausreichend und fügte ihm im Tridentischen Glaubensbekenntnis mehrere Aussagen hinzu.

Der Name "Martin Luther" fällt in diesem erweiterten Glaubensbekenntnis ebenso wenig wie der eines anderen Reformators. Doch die Sätze, die hinzugefügt wurden, lassen die gegenreformatorische Stoßrichtung deutlich erkennen. Außer der Passage über die Sakramente wird dies etwa in den Aussagen über die Bibelauslegung besonders deutlich: "Ebenso anerkenne ich die Heilige Schrift gemäß jenem Sinn, den die heilige Mutter Kirche festgehalten hat und festhält, deren Aufgabe es ist, über den wahren Sinn und die Auslegung der heiligen Schriften zu urteilen, und werde sie niemals anders auffassen und auslegen als gemäß der einmütigen Übereinstimmung der Väter", heißt es in dem Glaubensbekenntnis.

Heute lässt Luther nicht mehr grüßen

Lehramt und Tradition sind also demnach maßgeblich für die Auslegung der Heiligen Schrift. Das ist eine Absage an das reformatorische Prinzip "sola scriptura" (durch die Schrift allein). In Abgrenzung zur protestantischen Praxis, das Abendmahl in zweierlei Gestalt - in Brot und Wein - zu reichen, hebt das Tridentische Glaubensbekenntnis zudem hervor, "dass man auch unter lediglich einer der beiden Gestalten den ganzen und unversehrten Christus und das wahre Sakrament zu sich nimmt".

Nach dem Ersten Vatikanischen Konzil (1869/1870), das die Unfehlbarkeit des Papstes unter bestimmten Voraussetzungen erklärte, wurde dem Bekenntnis ein Hinweis auf "den Primat und das unfehlbare Lehramt des römischen Bischofs" und auf die Verbindlichkeit der Beschlüsse des Konzils selbst hinzugefügt. Die heute gültige Form des Glaubensbekenntnisses, das bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes abgelegt werden muss, wurde 1998 von Johannes Paul II. festgelegt. Luther lässt darin nicht mehr grüßen. Die Ausführungen des tridentinischen Glaubensbekenntnisses zur Bibelauslegung und zu den Sakramenten wurden nicht übernommen.

Von Thomas Jansen (KNA)

ABC der Glaubensbekenntnisse

Credo: Latein für "ich glaube". Die Bezeichnung für das mit diesem Wort beginnende Glaubensbekenntnis der Christen, das in seinen Anfängen bis in das 4. Jh. zurückreicht. Um einzelne Formulierungen haben die Konzilien heftig gestritten. Weitere Bezeichnungen sind Glaubensformel und Symbolum. Apostolisches Glaubensbekenntnis: Damit bekennt ein Christ seinen Glauben. Der Text geht auf das alte stadtrömische Taufbekenntnis zurück, das vermutlich im 3. Jahrhundert entstand. Die heute bekannte Form wird von der röm.-kath. Kirche ebenso anerkannt wie von allen protestantischen Kirchen. Lediglich in der Ostkirche ist das Apostolische Glaubensbekenntnis unbekannt. Großes Glaubensbekenntnis: So wird das Nizänisch-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis bezeichnet. Es ist ausgerichtet an den Bekenntnissen der Konzilien von Nicäa (325) und Konstantinopel (381) und wird von den christlichen Kirchen seit 451 anerkannt und vertreten. (luk)