"Bild": Papst gegen Schadenersatz

Das Bistum Limburg habe "die Berichterstattung des heutigen Tages zur Kenntnis genommen", wartet nach eigenen Angaben aber noch auf eine Antwort des Heiligen Stuhls. "Sobald diese vorliegt, wird der Apostolische Administrator zunächst die kurialen- und synodalen Gremien über die Nachricht Roms informieren und dann auch eine Bewertung vornehmen", erklärte Bistumssprecher Stephan Schnelle am Donnerstag. Im April habe das Bistum im Vatikan kirchenrechtliche Fragen sowie die Frage nach materieller Entschädigung vorgetragen. Eine schriftliche Antwort sei zugesagt worden.
Nach "Bild"-Angaben sollen "Mitarbeiter des Papstes" in der ersten Septemberwoche die Entscheidung dem von Franziskus eingesetzten Übergangsverwalter des Bistums Limburg, Administrator Manfred Grothe, im Vatikan erläutern. Die deutsche Abteilung im päpstlichen Staatssekretariat sei bereits informiert.
Die Zeitung berichtet darüber hinaus von einem ebenfalls nicht näher benannten "Vatikan-Insider". Nach dessen Angaben habe sich der Papst "von Sympathie und nicht von einem Sinn für Gerechtigkeit leiten lassen". Auf welches Recht sich Franziskus bei der Ablehnung des Schadensersatzes berufe, sei nicht bekannt. Tebartz-van-Elst selbst wolle sich nicht zum Entscheid äußern, so die Zeitung weiter.

Papst Franziskus soll bereits im Juli seine Entscheidung getroffen haben.
Das Bistum Limburg verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe von seinem ehemaligen Bischof. Administrator Manfred Grothe hatte im Vatikan seit April mehrfach kirchenrechtliche Fragen nach einer materiellen Wiedergutmachung vorgebracht. Grothe habe Tebartz-van Elst in Rom aber nicht "angezeigt", hatte das Bistum immer wieder betont.
Das Bistum Limburg hatte nach dem Bau des etwa 31 Millionen Euro teuren Bischofshauses rund 3,9 Millionen Euro außerplanmäßig abschreiben müssen. Daraus lasse sich jedoch nicht schließen, dass ein Schaden in eben dieser Höhe entstanden sei, für den man vom früheren Bischof Wiedergutmachung erwarte, so das Bistum.
Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Limburger Bischofs angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatte die Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses und deren Verschleierung entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst den Rücktritt an. Im Dezember wurde Tebartz-van Elst zum "Delegat für Katechese" des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung berufen und nahm Ende März seine Arbeit in Rom auf.
Nach Angaben der "Bild"-Zeitung zahlt die Kirche Tebartz-van Elst derzeit etwa 10.300 Euro monatlich. Davon seien 7.296 Euro Ruhegeld aus der Limburger Bistumskasse. Diese Zahlen wollte das Bistum bisher nicht kommentieren. Es kündigte an, den "Weg der Aufarbeitung und der Neuausrichtung konsequent" weiterzugehen. (bod/KNA)
Update: Staatssekretariat dementiert
Die deutschsprachige Abteilung im vatikanischen Staatssekretariat hat entgegen dem Bericht der "Bild"-Zeitung bisher keine Informationen über eine Entscheidung des Papstes im Streit um Schadenersatz. "Mir ist überhaupt nicht bekannt, dass der Papst sich da bereits geäußert hätte", sagte der Leiter der Abteilung, Monsignore Winfried König, am Donnerstag auf Nachfrage. Er wisse zwar von einem Besuch des derzeitigen Diözesanadministrators, Weihbischof Manfred Grothe, bei Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin in der jüngeren Vergangenheit.
Zuständig für den Fall sei aber in erster Linie die Bischofskongregation, so König. "Es ist möglich, dass deren Präfekt, Kardinal Marc Ouellet, dem Papst über die Ansprüche des Bistums berichtet hat und Franziskus dann sagte: Tebartz hat mit seinem Rücktritt genug gebüßt." Informationen darüber besitze er aber nicht Bei der Bischofskongregation war zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar. (KNA)