Gläubige aus Bistum Eichstätt beschweren sich im Vatikan

Finanzskandal: Bischof Hanke begrüßt Anzeige gegen sich

Veröffentlicht am 23.03.2018 um 16:00 Uhr – Lesedauer: 
Bischof Gregor Maria Hanke, Bistum Eichstätt
Bild: © KNA
Bistum Eichstätt

Eichstätt ‐ Gläubige des Bistums Eichstätt haben Bischof Gregor Maria Hanke beim Vatikan angezeigt. Sie werfen ihm schwerwiegende Verletzungen seiner Amtspflicht vor. Nun äußert sich der Bischof selbt.

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Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hat die Anzeige gegen seine Person bei der Kleruskongregation im Vatikan begrüßt. In dem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschwerdeschreiben mehrerer Katholiken aus seinem Bistum würden "Behauptungen über meine Person endlich greifbar, die bislang als Gerüchte anonym in Umlauf gebracht wurden", heißt es in einer am Freitag auf der Bistumshomepage veröffentlichten persönlichen Erklärung Hankes: "Nun ist es mir möglich, an geeigneter Stelle diese Behauptungen klarzustellen."

In der Anzeige geht es um die Rolle des Bischofs im Finanzskandal des Bistums, den dieses Anfang Februar selbst publik gemacht hatte. Die Beschwerdeführer um den ehemaligen Vorsitzenden der inzwischen nicht mehr existenten Diözesangruppe "Wir sind Kirche", Walter Hürter, werfen dem Bischof schwerwiegende Verletzungen seiner Amtspflichten vor, die der Vatikan durch eine unabhängige Kommission wie im Fall des Limburger Bischofshauses überprüfen solle. Das Schreiben mit Datum vom 18. März richtet sich an den Präfekten der Kongregation, Kardinal Beniamino Stella, ging aber auch an den Apostolischen Nuntius in Berlin, Erzbischof Nikola Eterovic.

Beschwerdeführer berufen sich auf Motu Proprio von Franzisku

Die Beschwerdeführer berufen sich in ihrer Anzeige auf ein Motu Proprio von Papst Franziskus vom 4. Juni 2016 mit dem Titel "Wie eine liebevolle Mutter". Mit dem Dekret, das eigentlich auf den Umgang mit Kindesmissbrauch abzielt, schaffte der Papst erst die Möglichkeit solcher Dienstaufsichtsverfahren auch für Bischöfe, an deren Ende eine Amtsenthebung stehen kann. Dabei wird geprüft, ob durch schlechte Amtsführung "physisch, moralisch, geistlich oder wirtschaftlich" Schaden entstanden sei. Unerheblich ist dabei, ob dem Amtsinhaber eine "schwere moralische Schuld" nachweisbar ist.

Hanke erinnert nun daran, "dass ich es war, der von den ersten Verdachtsmomenten an die bedingungslose Aufklärung des Finanzskandals verlangte und im vergangenen Jahr die Entscheidung traf, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu stellen". Er setze weiterhin "auf bedingungslose Transparenz und Aufklärung, unter anderem durch die Staatsanwaltschaft".

Zum Inhalt der in der fünfseitigen Anzeige ausgeführten Vorwürfe äußerte sich der Bischof nicht. Unter anderem sehen die Beschwerdeführer bei Hanke eine "direkte Verantwortlichkeit" für die Einstellung des stellvertretenden Finanzdirektors, von dem sich das Bistum 2016 trennte. Der Mann sitzt mittlerweile in U-Haft. Er und ein ebenfalls verhafteter Geschäftspartner sollen seit 2014 mit großteils ungesicherten US-Immobiliendarlehen der Diözese einen Vermögensschaden von bis zu 50 Millionen Euro zugefügt haben. Hanke sei mit diesem Mann "persönlich befreundet", heißt es in der Anzeige. (bod/KNA)