Geldstrafe bestätigt
Der ehemalige Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte 2008 in einem nahe Regensburg geführten Fernsehinterview den Massenmord an sechs Millionen Juden durch die Nazis und die Existenz von Gaskammern abgestritten. Die Ermordung von Millionen Juden sei historisch eindeutig belegt, sagte dazu der Vorsitzende Richter Walter Boeckh. "Diese Tatsache hat der Angeklagte nicht nur geleugnet, sondern auch verharmlost." Dadurch sei in Deutschland der öffentliche Friede erheblich gestört worden.
Die Verteidigung hatte in dem Berufungsverfahren auf Freispruch plädiert. Nach der erneuten Verurteilung kündigten die Rechtsanwälte umgehend an, Revision einzulegen. Auch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schlossen sie nicht aus. Williamson selbst war nicht erschienen.
Vor fast fünf Jahren hatte der Bischof in einem Interview eines schwedischen Fernsehsenders im Priesterseminar der Piusbruderschaft gesagt: "Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers. (...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern." Einige Passagen des Interviews wurden im Internet veröffentlicht. In England und Schweden sind die Äußerungen nicht strafbar.
Das Interview hatte auch in der katholischen Kirche bis hin zum damaligen Papst Benedikt XVI. für Aufregung gesorgt. Benedikt hatte just zu diesem Zeitpunkt die Exkommunikation Williamsons aufgehoben. Erst 2012 reagierten die Piusbrüder und schlossen ihren damaligen Bischof aus der Gemeinschaft aus.
Der Brite wusste nach Angaben seiner Rechtsanwälte nichts von der Verbreitung des Interviews über Schweden hinaus und wollte dies auch nicht. Die anonyme Veröffentlichung unter anderem über die Internetplattform Youtube könne Williamson nicht angelastet werden, hatte die Verteidigung argumentiert.
Die Strafkammer in Regensburg folgte dieser Auffassung nicht. Der Bischof habe den schwedischen Journalisten während des Interviews sogar zur Vorsicht gemahnt, erläuterte Richter Boeckh. "Sie wollen doch nicht, dass ich ins Gefängnis komme, bevor ich Deutschland verlassen habe", hatte Williamson gesagt. Das sei eine Bitte um freien Abzug, aber nicht eine Bitte, die Äußerungen nicht zu verbreiten, betonte Boeckh.
Es war bereits das fünfte Mal, dass sich ein deutsches Gericht mit dem Fall Williamson beschäftigte. Im Juli 2011 hatte das Landgericht Regensburg in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in Höhe von 6.500 Euro bestätigt. Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte das Urteil im Februar jedoch aufgrund von Verfahrensmängeln, so dass der Fall erneut beim Amtsgericht und in der abermaligen Berufung nun wieder beim Landgericht Regensburg landete. (dpa)