Gib mir ein "F"
Es war ein höchst ungewöhnlicher Schritt, zu dem sich die Deutsche Bischofskonferenz entschlossen hat: Am Mittwoch veröffentlichte sie eine Notiz über ein Gespräch zwischen ihrem Vorsitzenden, Kardinal Reinhard Marx, und Papst Franziskus, angefertigt von Marx und vom Papst mit einem handschriftlichen "F" versehen, der Paraphe von Franziskus. Er hat die Notiz also gegengezeichnet und damit ihren Inhalt bestätigt.
Teils widersprüchliche Darstellungen
Eine Begründung für die Veröffentlichung gab die Bischofskonferenz nicht. Aber solche Vermerke lässt man in der Regel nur dann vom Gesprächspartner gegenzeichnen, wenn man absolut sicher sein will, dass beide Seiten sich über die Ergebnisse der Unterredung einig sind, und man sich darauf gegenüber Dritten berufen will. Veröffentlicht wird eine solche Notiz, wenn man überdies damit rechnen muss, dass öffentlich Zweifel oder Widerspruch an der eigenen Darstellung geäußert werden.
Ähnliche Überlegungen dürften auch die Deutsche Bischofskonferenz geleitet haben. Denn zwischenzeitlich konnte im sogenannten Kommunion-Streit der deutschen Bischöfe durchaus der Eindruck entstehen, dass keiner der Beteiligten so genau wusste, wer, was, wann mit dem Papst oder seinen Mitarbeitern besprochen hat, hinzu kamen teils widersprüchliche Darstellungen.
Diesem Eindruck soll die "Note für den Heiligen Vater" offenbar entgegenwirken: Die päpstliche Paraphe ist auf den 12. Juni datiert. Das Gespräch selbst fand am 11. Juni im Vatikan statt. Marx nahm zu diesem Zeitpunkt an den Beratungen des Kardinalsrates (K9) zur Kurienreform teil, und hatte offenbar Gelegenheit, Franziskus am Rande der Sitzung auf die jüngste Entwicklung im Kommunion-Streit anzusprechen. Wenige Tage zuvor war ein Brief der Glaubenskongregation bekanntgeworden, in dem es hieß, der Papst halte die Handreichung zum Kommunionempfang für evangelische Ehepartner, die von der Deutschen Bischofskonferenz mit Dreiviertelmehrheit verabschiedet worden war, für nicht veröffentlichungsreif. Franziskus habe die zuständigen vatikanischen Behörden mit einer Klärung der Frage auf weltkirchlicher Ebene beauftragt. Das rief Irritationen hervor, weil nach einem Gespräch des Präfekten der Glaubenskongregation mit Befürworten und Gegnern der Handreichung in der Bischofskonferenz im Vatikan die Angelegenheit nach vorherrschender Lesart an die deutschen Bischöfe zurückverwiesen worden war. Marx wollte nun offenbar vom Papst selbst erfahren, was es mit diesem Brief, der ihn nach eigenen Angaben überrascht hat, auf sich hat.
In der Gesprächsnotiz wird dazu festgehalten, die Glaubenskongregation habe in ihrem Brief vom 25. Mai "einige Hinweise und einen Interpretationsrahmen, aber keine Anweisungen für das Handeln der Bischofskonferenz gegeben". In dem Vermerk ist auch zu lesen, dass der Papst nicht möchte, "dass der Text als Text der Bischofskonferenz erscheint, weil es hier auch um eine weltkirchliche Ebene geht". Er solle aber "eine Orientierungshilfe" und "ein Studientext" für die Bischöfe sein, "die in ihren Diözesen Kriterien im Sinne des Can.844 CIC erarbeiten". Als solche könne er auch "zum Gebrauch der Bischöfe bekannt gemacht werden".
Kommunionstreit: Bischöfe veröffentlichen Handreichung
Überraschende Wendung im Kommunionstreit: Nach Kritik aus Rom ist die Handreichung der deutschen Bischöfe nun doch veröffentlicht worden. Sie soll als Orientierungshilfe für die einzelnen Bischöfe dienen.Das war – zumindest in dieser Deutlichkeit neu. In dem Brief der Glaubenskongregation hieß es noch, die Handreichung sei nicht "veröffentlichungsreif". Laut der Gesprächsnotiz ist nun eine Veröffentlichung grundsätzlich durchaus erlaubt, aber eben nicht als offizielles Dokument der Bischofskonferenz und völlig unverbindlich. Endgültig klar scheint nun auch: Die Formulierung von Kriterien für den Kommunionempfang evangelischer Ehepartner fällt nach Auffassung des Papstes in die Zuständigkeit der einzelnen Ortsbischöfe. Inhaltlich können sie sich hierbei jedoch an der Interpretation der kirchenrechtlichen Bestimmung über den Kommunionempfang für Nichtkatholiken (Kanon 844) orientieren. In der Handreichung der Bischofskonferenz heißt es, dass auch in einer konfessionsverschiedenen Ehe eine "schwere geistliche Notlage" im Sinne von 844 entstehen könne, in der ein Kommunionempfang unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei. Offen bleibt in dem Text, ob die Bistumsleiter für deren verbindliche Inkraftsetzung eine Genehmigung des Vatikan einholen müssen. Festgehalten ist in der Gesprächsnotiz allerdings, dass auch die vatikanischen Behörden sich mit dem Thema Kommunionempfang für evangelische Ehepartner beschäftigen.
Veröffentlichung ohne Logo der Bischofskonferenz
Die päpstlichen Vorgaben haben zu einem ungewöhnlichen Publikationsverfahren geführt: Das Dokument mit dem Titel "Mit Christus gehen – der Einheit auf der Spur" wurde am Mittwoch auf der Internetseite der Bischofskonferenz online gestellt, jedoch ohne Logo und Schriftzug der Bischofskonferenz. Auch die Veröffentlichung der 39 Seiten umfassenden "Orientierungshilfe" selbst wurde nicht offiziell mitgeteilt. Das Dokument, das früher als "pastorale Handreichung" firmierte, heißt nun "Orientierungshilfe". Nach einer sechsmonatigen Diskussion über ein Papier, das nicht veröffentlicht ist, kann es nun jeder selbst lesen.