Zur Debatte über die beiden Formen des Kommunionempfangs

Handkommunion oder Mundkommunion?

Veröffentlicht am 06.03.2018 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Liturgie

Bonn ‐ Für Kardinal Robert Sarah ist die Mundkommunion würdiger als die hierzulande verbreitete Handkommunion. Aber stimmt das? Und was von beiden ist älter? Ein Blick auf Tradition und Theologie.

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Wie der Gebrauch der lateinischen Sprache wird auch die Praxis der Mundkommunion heute vor allem mit der sogenannten tridentinischen Liturgie verbunden. Wenn der Priester die Hostie direkt auf die Zunge eines knienden Kommunikanten legt, ohne dass dieser sie selbst mit der Hand berührt, dann ist das in den Augen vieler ein Relikt vergangener Tage, Sache allein von Traditionalisten. Tatsächlich jedoch ist die Mundkommunion seitens der Kirche – wie auch Latein als Liturgiesprache – nie abgeschafft worden. Offiziell ist sie bis heute sogar der Normalfall.

So kommt es auch, dass der Präfekt der Gottesdienstkongregation, Kardinal Robert Sarah, die Gläubigen kürzlich zu einer Rückkehr zur Mundkommunion-Praxis aufforderte. Es gehe ihm dabei vor allem um den würdigen Empfang des Sakraments, den Ausdruck einer größeren Ehrfurcht vor der Gegenwart Christi in der Hostie – ein Argument, das viele Befürworter der Mundkommunion teilen. Verfechter der Handkommunion hingegen betonen unter anderem, dass es sich bei der Eucharistie um ein rituelles Mahl handle – und bei einem Mahl müsse es selbstverständlich sein, dass die Speise vom Konsumenten selbst zum Mund geführt werde. Darüber hinaus sehen sie gerade im selbstbewussten Stehen vor Gott eine angemessene Haltung.

Die ältere Praxis

Fakt ist: Die Mundkommunion ist eine Praxis, die in der Kirche über viele Jahrhunderte Usus war. Falsch wäre allerdings die damit verbundene Annahme, sie sei älter als die Handkommunion. Erst zum Ende des ersten Jahrtausends vollzog sich in der Kirche der Übergang von der Hand- zur Mundkommunion im Knien. Für den gallikanischen Ritus – also der bis ins 8. Jahrhundert gültigen Liturgie im Frankenreich – verweist zum Beispiel eine Predigt des Erzbischofs Caesarius von Arles (470-542) auf die Handkommunion: "Alle Männer waschen sich die Hände, bevor sie zum Altar treten, und die Frauen halten ein reines Tüchlein, worauf sie den Leib Christi empfangen." In einer Quelle aus dem 8. Jahrhundert heißt es über den Kommunionempfang im römisch-fränkischen Ritus: "Anschließend steigt der Bischof von seinem Sitz herab und reicht die Kommunion dem Volk, das ihm seine Hände entgegenhält …"

Bis ins 9. Jahrhundert hinein war es allgemein üblich, die Kommunion stehend in die Hand zu empfangen – und das unter beiderlei Gestalten. Die Praxis hingegen war nicht zwingend identisch zur heutigen Handkommunion. Das geht etwa aus einer Anweisung des Kirchenlehrers Kyrill von Jerusalem hervor, die er im 4. Jahrhundert an seine Katechumenen richtete. Demnach wurde der Leib Christi anders als heute nicht in der eher flachen linken, sondern in der hohlen rechten Hand empfangen. Zudem schreibt Kyrill nicht, dass das eucharistische Brot mit der Hand zum Mund zu führen ist. Die Anweisung lässt sich daher so interpretieren, dass der Kommunikant das Brot (und mögliche Bruchstücke) aus der rechten Hand mit der Zunge aufgelesen, quasi herausgeleckt hat.

Bild: ©KNA

Eine Gläubige empfängt im Gottesdienst die Mundkommunion.

Bereits im 6. Jahrhundert pflegte man mancherorts den Brauch, die Kommunion direkt in den Mund zu spenden. Ab dem 9. Jahrhundert wurde die Mundkommunion allgemein praktiziert. Das Konzil von Rouen im Jahr 878 erklärte sie zur gültigen Norm und verbot Priestern die Spendung in die Hand. Parallel entwickelte sich der Ritus, sich zum Empfang niederzuknien – eine ursprünglich in Klöstern verbreitete Körperhaltung. Für den Wandel hin zur Mundkommunion gab es mehrere Gründe: Einerseits war man der Ansicht, Anbetung und Ehrfurcht vor dem Sakrament würden so deutlicher zum Ausdruck kommen. Andererseits fürchtete man sakrilegischen Missbrauch, wenn die in die Hand gespendete Hostie nicht unmittelbar kommuniziert wurde. Hinzu kam die Sorge um herabfallende Partikel. Und schließlich ging es auch um eine schärfere Trennung zwischen Laien und Klerus; allein letzterem sollte das Berühren der Eucharistie vorbehalten sein.

Die Umbrüche fielen in eine Zeit, in der die Kommunionhäufigkeit generell zurückging. Grund war ein übersteigertes Sündenbewusstsein der Laien, die aus Furcht nicht mehr zur Kommunion gingen. Gleichzeitig kam es zu einer Klerikalisierung im Kirchenbild: Damit die Messe "gültig" gefeiert wurde, reichte der anwesende Priester aus; folglich musste auch nur er kommunizieren. Anstatt den Leib Christi zu empfangen, betete das Volk ihn nur noch aus der Ferne an, wenn der Priester die Hostie während der Messe erhob. Die verschiedenen Formen der Schaufrömmigkeit, also die Anbetung des Allerheiligsten in der Monstranz, gehen auf diese Zeit zurück. Als Folge dieser Entwicklung musste das Vierte Laterankonzil im Jahr 1215 die Gläubigen anhalten, wenigstens einmal pro Jahr um die Österliche Zeit zur Kommunion zu gehen. Einen Umbruch brachte hier erst Papst Pius X. (1903-1914) mit seinen Dekreten über die tägliche Kommunion (1905) und über die rechtzeitige Kommunion der Kinder (1910), die auf einen Anstieg der Kommunionhäufigkeit abzielten.

Handkommunion blieb die Ausnahme

Die allgemeine Praxis der Mundkommunion hatte in der Kirche bis ins 20. Jahrhundert Bestand. Selbst das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965), dessen Liturgiereform einen grundlegend erneuerten Messritus brachte, rührte nicht daran. Allerdings hatte das Konzil die "tätige Teilnahme" (participatio actuosa) aller Gläubigen in der Liturgie betont und somit eine scharfe Trennung zwischen Laien und Klerikern gewissermaßen aufgebrochen – damit war den Zielen der sogenannten Liturgischen Bewegung entsprochen worden. Hieraus wiederum erwuchs in verschiedenen Ländern verstärkt der Wunsch, auch zur altkirchlichen Praxis der Handkommunion zurückzukehren. Diesem Wunsch wurde Papst Paul VI. (1963-1978) mit der Instruktion "Memoriale Domini" von 1969 gerecht: Demnach können die Bischofskonferenzen eine Dispens von der Regel der Mundkommunion erhalten. Ein Indult – also Ausnahmerecht – für die Handkommunion erteilte der Heilige Stuhl noch im selben Jahr den deutschen Bischöfen, ebenso den französischen.

Gleichwohl bedeuten die Indulte keineswegs, dass in den entsprechenden Ländern die Mundkommunion abgeschafft wäre. Das betont auch die vatikanische Instruktion "Redemptionis Sacramentum" von 2004 noch einmal (RS 92). Wie kommuniziert wird, entscheidet demnach der Empfänger, wobei die Mundkommunion für die Gesamtkirche der Normalfall geblieben ist. Durch die Ausnahmerechte hat sich in Deutschland und verschiedenen anderen Ländern die Handkommunion jedoch zur gebräuchlichen Form des Kommunionempfangs entwickelt.

Bild: ©privat

Dort, wo die sogenannte tridentinische Messe gefeiert wird, ist die Mundkommunion nach wie vor Usus.

Im Jahr 2007 ließ Papst Benedikt XVI. mit seinem Schreiben "Summorum Pontificum" die Feier der "alten", tridentinischen Messe in der Kirche allgemein wieder zu; es handelt sich dabei um den Messritus nach dem Missale Romanum von 1962. In dieser als "außerordentliche Form des Römischen Ritus" bezeichneten Feierform der Messe ist die Handkommunion grundsätzlich ausgeschlossen. Die Ausführungsbestimmungen zu "Summorum Pontificum" regeln, dass Liturgienormen, die nach 1962 erlassen wurden – hierzu zählt "Memoriale Domini" von 1969 – für die alte Messe nicht gelten.

Benedikt XVI. hatte sich während seines Pontifikats mehrfach als Unterstützer der Mundkommunion hervorgetan. So bat er etwa die Teilnehmer des Weltjugendtages 2008 in Sydney darum, bei der Abschlussmesse die Kommunion in den Mund zu empfangen. 2010 verfügte er, dass bei Papstmessen künftig ausschließlich die Mundkommunion erlaubt sei. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass in der Vergangenheit bei diesen Gottesdiensten Hostien als "Souvenirs" mitgenommen worden waren. Unter Papst Franziskus wurde die Regel wieder außer Kraft gesetzt.

Gibt es eine bessere Form des Kommunionempfangs?

Doch ist nun eine der beiden Formen des Kommunionempfangs tatsächlich "würdiger" als die andere? Hierauf hat der damalige Kardinal Joseph Ratzinger in seinem Buch "Gott ist uns nah – Eucharistie, Mitte des Lebens" so geantwortet: "Zunächst möchte ich sagen, dass beide Haltungen möglich sind und alle Priester darum bitten, die Toleranz zu üben, die eines jeden Entscheidung anerkennt", schreibt Ratzinger hier. Man wisse, dass bis zum 9. Jahrhundert die Kommunion stehend in die Hand empfangen worden sei. Insofern "müssen wir doch auch sagen, dass unmöglich die Kirche 900 Jahre lang unwürdig die Eucharistie gefeiert haben kann". Gleichwohl habe die jüngere Mundkommunion "durchaus als Ausdruck der Ehrfurcht ihr Recht und ihre guten Gründe", so Ratzinger.

Ausdruck der Ehrfurcht sei aber gleichermaßen die Geste bei der Handkommunion: "Die Hände des Menschen bilden das Kreuz, das zum Thron wird, in das sich der König hineinbeugt", erläutert der Kardinal. Die ausgestreckte, geöffnete Hand werde so zum Zeichen dafür, dass der Mensch sich dem Herrn entgegenhalte, die Hände für ihn öffne, sein Werkzeug in der Welt werden wolle. Es sei also falsch, betont Ratzinger, um diese oder jene äußere Haltung zu streiten. Entscheidend sei vielmehr die rechte innere Haltung der Gläubigen, "die Ehrfurcht des Herzens" – und um diese müsse die Kirche, wie zu allen Zeiten, auch künftig ringen.

Von Tobias Glenz