Kirchenrechtler wünscht sich vom Papst klarere Vorgaben

"Ich wüsste gerne, was gelten soll"

Veröffentlicht am 26.09.2016 um 16:52 Uhr – Lesedauer: 
Bier in seinem Büro.
Bild: © KNA
Wiederverheiratete

Freiburg ‐ Dürfen wiederverheiratete Geschiedene seit dem Papstschreiben "Amoris laetitia" die Kommunion empfangen oder nicht? Kirchenrechtler Georg Bier hat dazu einen Wunsch an Papst Franziskus.

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In der theologischen Debatte über wiederverheiratete Geschiedene wünscht sich der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier klarere Vorgaben von Papst Franziskus. "Ich wüsste gerne, was gelten soll. Aber Franziskus wählt eine ganz eigene Arbeitsweise, indem er die bisherige Lehre nicht wiederholt, aber auch nicht widerruft", sagte Bier am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Freiburg. Damit öffne der Papst dem theologischen Streit die Türen.

"Jede Seite kann dann die Aussagen des Papstes für die eigene Position anführen. Diese Art von Unklarheit ist eher nicht hilfreich." Zugleich betonte der Kirchenrechtsexperte, aus seiner Sicht deute vieles darauf hin, dass der Papst bisher starre Verbote lockern wolle. "Aber er sagt es nicht in kirchenrechtlich verbindlicher Form. Und damit kann jeder Bischof nach seinem Ermessen neue Wege gehen - oder eben auch nicht."

Eine Kernfrage der derzeitigen Debatte von Theologen und Bischöfen ist, ob der Papst in seinem jüngsten Schreiben "Amoris laetitia" wiederverheirateten Geschiedenen den Weg eröffnet hat, zu Kommunion und Bußsakrament gehen zu dürfen. In einer Fußnote schrieb Franziskus, dass sie "in gewissen Fällen" die "Hilfe der Sakramente" erhalten könnten. Das, so argumentieren Kritiker, widerspreche aber der geltenden traditionellen Lehre, nach der die Betreffenden in einem fortgesetzten Stand der schweren Sünde leben und daher weder zur Kommunion noch zur Beichte gehen dürfen. (KNA)