Coccopalmerio war im Vatikan für die Gesetzestexte verantwortlich

Kardinal: Kommunion für evangelische Partner "notwendig"

Veröffentlicht am 02.08.2018 um 13:30 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN
Kardinal: Kommunion für evangelische Partner "notwendig"
Bild: © KNA
Ökumene

Rom ‐ Der emeritierte Kurienkardinal Francesco Coccopalmerio schaltet sich in die Debatte der deutschen Bischöfe ein. Er sagt: Die Kommunion für evangelische Partner sei kirchenrechtlich gedeckt. Und nicht nur das.

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Der italienische Kardinal und Kirchenrechtler Francesco Coccopalmerio hat sich hinter die Zulassung nichtkatholischer Ehepartner zur Kommunion gestellt. In einem Interview der italienischen Zeitung "La Stampa" (Onlineausgabe Mittwoch) sprach der emeritierte Präsident des Päpstlichen Rats für Gesetzestexte von einer "berechtigten Notwendigkeit", konfessionsverschiedene Ehepartner gerade bei der Eucharistie nicht zu trennen.

Coccopalmerio äußerte sich zu einem Vorschlag der Deutschen Bischofskonferenz, evangelische Ehepartner im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen an der katholischen Kommunion teilnehmen zu lassen. Eine entsprechende Handreichung erhielt im Februar eine Dreiviertel-Mehrheit der Bischöfe. Sieben von ihnen unter der Federführung Kardinal Rainer Maria Woelkis baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung. Der Papst verwies den Streit im Mai zunächst an die Bischöfe zurück, votierte dann jedoch gegen eine Veröffentlichung. Schließlich wurde das Dokument Ende Juni doch noch veröffentlicht; als Orientierungshilfe ohne verbindlichen Charakter.

Kardinal: Auch Nicht-Katholiken haben Recht auf Sakramentenempfang

Der 80-jährige Kardinal beschrieb die Praxis der Einzelfallzulassung als kirchenrechtlich gedeckt, sofern man die betreffenden Vorschriften im Licht des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) lese. Coccopalmerio unterstrich, nach katholischer Auffassung werde Gnade grundsätzlich durch Sakramente vermittelt; dies gelte auch für nichtkatholische Christen. Demnach könne man aber "auch sagen, dass nichtkatholische Christen das Recht auf Sakramentenempfang haben". Zugleich müsse man dem Eindruck entgegentreten, es sei unerheblich, ob man in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehe.

Eine Frau empfängt die Eucharistie
Bild: ©Fotolia.com/Gerhard Seybert

Die Diskussion um den Kommunionempfang konfessionsverschiedener Ehepartner ist auch mit der Veröffentlichung einer Orientierungshilfe der deutschen Bischöfe nicht beendet.

Das "delikate Problem" sei, das Prinzip der Gnadenvermittlung durch Sakramente und das Prinzip der Kircheneinheit richtig zu gewichten. Konfessionsverbindende Ehepaare stellten aber aus seiner Sicht einen Ausnahmefall insofern dar, als die Partner vor der Alternative stünden, getrennt oder gar nicht zur Kommunion zu gehen.

Der Kardinal vertrat weiter die Meinung, auch eine wiederholte Teilnahme an der Eucharistie sei statthaft. Der "Ausnahmecharakter" trete jedes Mal ein, wenn die beiden Eheleute gemeinsam die Messe besuchten. Allerdings könnten die konfessionsverbindenden Paare durch eine Beschränkung auf wenige Gelegenheiten ein Zeichen setzen, dass die vollständige Einheit der Kirchen erst noch zu erreichen sei.

Coccopalmerio: Dieses Wissen reicht aus

Für den nichtkatholischen Ehepartner reiche als Voraussetzung für den Kommunionempfang aus, wenn er glaube, "dass das Brot und der Wein im Eucharistiesakrament Leib und Blut Christi sind". Weitergehende theologische Lehren wie die Transsubstantiation - die wesenhafte Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut - seien "keine notwendige Bedingung", so der Kirchenrechtler.

Coccopalmerio leitete den Rat für Gesetzestexte von 2007 bis zu seiner Pensionierung vergangenen April. Während der gleichen Zeit war er auch Mitglied des päpstlichen Ökumenerats. (bod/KNA)