Schon zu Zeiten von Frings gab es eine Bischofswahl-Initiative

Kirchenbasis wollte Beteiligung

Veröffentlicht am 19.01.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Wortführer beim Konzil Josef Kardinal Frings (1887 - 1978).
Bild: © KNA
Erzbistum Köln

Köln ‐ Eine "Kölner Kircheninitiative" fordert die Beteiligung der Katholiken bei der künftigen Wahl eines Nachfolgers des Kölner Erzbischofs, Kardinal Joachim Meisner. Eine nicht ganz neue Bewegung. Denn auch in den letzten Monaten der Amtszeit von Kardinal Josef Frings Ende der 60er Jahre hatte sich eine Priestergruppe mit einem ähnlichen Anliegen gebildet. Die Geistlichen dachten damals aber nur daran, sämtliche Priester der Erzdiözese in die Bischofswahl einzubeziehen.

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Eine "Kölner Kircheninitiative" fordert die Beteiligung der Katholiken bei der künftigen Wahl eines Nachfolgers des Kölner Erzbischofs, Kardinal Joachim Meisner. Eine nicht ganz neue Bewegung. Denn auch in den letzten Monaten der Amtszeit von Kardinal Josef Frings Ende der 60er Jahre hatte sich eine Priestergruppe mit einem ähnlichen Anliegen gebildet. Die Geistlichen dachten damals aber nur daran, sämtliche Priester der Erzdiözese in die Bischofswahl einzubeziehen.

"Eine bescheidene Beteiligung aller Priester"

In Briefen an Nuntius Bafile in Bonn, an den 81-jährigen Frings selbst und den Priesterrat brachten 72 Unterzeichner am 19. Juni 1968 ihr Anliegen vor, wie der Kirchenhistoriker Norbert Trippen in seiner Frings-Biografie darlegt. Die bischöfliche Autorität könne gefestigt werden, "wenn die Ernennung des Oberhirten einer Diözese auch durch eine bescheidene Beteiligung aller Priester zustande kommt", so die Geistlichen damals. Im Schreiben an Frings hieß es: "Sie würden Ihre Priester sehr ehren, wenn Sie ihren hier vorgetragenen Wunsch wohlwollend unterstützen würden..."

Der Kardinal habe dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber gestanden, zitierte einer der Initiatoren in einem Brief aus einem Gespräch mit dem Erzbischof. Allerdings habe Frings auch Bedenken geäußert: So würde eine Befragung des gesamten Klerus sehr schwierig werden. Zudem verwies der Erzbischof auf das Konkordat und die darin vorgesehene Kandidaten-Kür.

Der Kölner Dom.
Bild: ©Fotolia.com/davis

Der Kölner Dom.

Das für Köln maßgebliche Preußenkonkordat von 1929 sieht für eine Bischofswahl mehrere Stufen vor. Zunächst erstellen im Falle einer Vakanz mehrere Akteure Vorschlagslisten. Zum einen ist der Nuntius am Zug. Weiter sind die Bischöfe gefragt, deren Diözesen auf dem Gebiet des ehemaligen Preußen liegen. Nicht zuletzt soll auch das Kölner Domkapitel Kandidaten benennen. Alle Vorschläge gehen beim Nuntius ein, der diskret Erkundigungen über die in den Blick genommenen Geistlichen einholt.

Im nächsten Schritt gibt der Nuntius eine Empfehlung in Form einer Dreierliste ab. Diese "Terna" schickt er zusammen mit den anderen Vorschlägen zur Bischofskongregation nach Rom. Dort stellt das Gremium aus allen Namen seine Dreierliste zusammen, die eine ganz andere sein kann als die des Nuntius. Diese Dreierliste geht dann an den Papst, der die Namen akzeptieren oder durch andere ersetzen kann. Hat der Papst die Dreierliste endgültig festgelegt, gelangt diese über den Nuntius an das Domkapitel. Dieses wählt aus den drei Kandidaten den neuen Bischof.

Wahlinstanzen sollten Umfrage-Ergebnis aufgreifen

Wie die aktuelle "Kölner Kircheninitiative" (KKI) dachten auch die 72 Geistlichen nicht daran, an diesen Regeln etwas zu ändern. Vielmehr wollten sie das Ergebnis einer Priester-Befragung den "Wahlinstanzen" Nuntius, Bischöfen und Domkapitel mitteilen - in der Erwartung, dass es von ihnen aufgegriffen wird. In eine ähnliche Richtung geht das Votum des KKI, wonach sich das Domkapitel dazu verpflichten soll, nur die von den Katholiken gewählten Kandidaten in seine Vorschlagsliste aufzunehmen.

Die Initiatoren entwickelten 1968 ein konkretes Verfahren, auf welche Weise die Priester ihr Votum abgeben sollten. Doch die Bemühungen des "Aktionskreises Bischofswahl" liefen letztlich ins Leere und wurden von den Ereignissen überholt. Frings teilte am 22. Dezember 1968 mit, dass der Papst seinem Wunsch entsprochen habe, "mir mit Rücksicht auf mein Alter und meine Sehbehinderung einen Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge zu geben". Dafür habe Paul VI. den Münsteraner Bischof Joseph Höffner berufen.

Rechtlich kann der Vatikan bei der Variante, einen neuen Bischof durch die Ernennung eines Koadjutors mit dem Recht der Nachfolge zu bestimmen, auf die Mitwirkung des Domkapitels verzichten. Damals versuchte aber der Heilige Stuhl möglichen Vorwürfen zu begegnen, dass er die Rechte des Domkapitels ausgeschaltet habe. Er ließ über den Nuntius mitteilen, dass der Vatikan bei der Nachfolge-Suche von Frings durchaus eine Vorschlagsliste des Domkapitels eingeholt und dem Kapitel eine Liste von drei Personen zur Durchführung einer Wahl eingesandt habe. Höffner übte die Koadjutor-Funktion nur wenige Wochen aus, bevor er am 24. Februar 1969 das Amt des Kölner Erzbischofs übernahm.

Von Andreas Otto (KNA)