Kommunion: Schick nennt Bedingungen für Protestanten
Im Erzbistum Bamberg können nichtkatholische Partner gemischtkonfessioneller Ehen in Einzelfällen zur Kommunion gehen. Am Mittwoch erklärte Erzbischof Ludwig Schick auf der Internetseite des Erzbistums, die Seelsorger sollten sensibel auf die konkrete Situation jedes Einzelnen eingehen "und sie zu einer persönlichen Gewissensentscheidung für oder auch gegen den Empfang der heiligen Kommunion befähigen". Dafür müssten jedoch mehrere Voraussetzungen gegeben sein.
Jeder Gläubige müsse um "die einzigartige Bedeutung der Eucharistiefeier wissen". Dazu gehöre die Pflege einer persönlichen Gemeinschaft mit Jesus Christus. Außerdem müsse er das Glaubensbekenntnis bejahen, die sieben katholischen Sakramente anerkennen und der katholischen Struktur der Kirche "mit Papst, Bischöfen und Priestern" zustimmen. Vor jeder Kommunion gelte es vor allem zu prüfen, ob ein geistliches Bedürfnis für den Empfang des Leibes Christi vorhanden sei "und er würdig sowie bereit ist, entsprechend als Christ im Alltag zu leben".
Diese Voraussetzungen würden für alle Katholiken gelten und müssten auch "von den evangelischen Partnern in konfessionsverbindenden Ehen anerkannt werden", um die Kommunion "bei bestimmten Anlässen" empfangen zu können.
Vier Bistümer haben Anwendung der Orientierungshilfe angekündigt
Die deutschen katholischen Bischöfe hatten in einem im Februar mit Dreiviertel-Mehrheit verabschiedeten Papier betont, evangelische Ehepartner könnten im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunion empfangen. Nach intensivem Ringen, auch mit Rom, verständigten sie sich vor einer Woche darauf, den Text als Orientierungshilfe und nicht als verbindliches Dokument zu veröffentlichen. Damit entscheidet jeder einzelne Bischof selbst über den konkreten Umgang mit dem Thema in seiner Diözese. Schick zählte zu den sieben Bischöfen, die sich zur Klärung strittiger Fragen nach der Abstimmung in der Bischofskonferenz an Rom gewandt hatten.
In den vergangenen Tagen hatten die Bischöfe der (Erz-)Bistümer Paderborn, Hamburg, Magdeburg und Osnabrück angekündigt, ihren Seelsorgern die Orientierungshilfe zeitnah an die Hand geben zu wollen. Sie gehörten alle zu den Unterstützern des Dokuments. Die Orientierungshilfe selbst benennt zwar ebenfalls Zusammenhänge wie die von Eucharistie und Priesteramt oder Eucharistie und Beichtsakrament, formuliert jedoch keine konkreten Bedingungen, die daraus für den Kommunionempfang nichtkatholischer Ehepartner erwachsen. (bod/KNA)