Entsprechende Leitlinien im "Osservatore Romano" veröffentlicht

Malta: Wiederverheiratete können zur Kommunion

Veröffentlicht am 15.01.2017 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Sakramente

Vatikanstadt ‐ Geht es nach den Bischöfen Maltas, können wiederverheiratete Geschiedene künftig zur Kommunion und zur Beichte gehen. Es gibt nur eine Voraussetzung.

  • Teilen:

Die katholische Kirche in Malta öffnet wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zur Kommunion. Wenn eine in neuer Partnerschaft lebende Person nach eingehender Gewissensprüfung zu der Überzeugung komme, "in Frieden mit Gott zu sein", könne sie "nicht daran gehindert werden, zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie hinzuzutreten", heißt es in Leitlinien an die Priester des Landes, die in der Vatikanzeitung "Osservatore Romano" vom Samstag veröffentlicht wurden.

Mit "aufrichtiger Liebe" auf die Menschen zugehen

Die Ausführungen, herausgegeben von Maltas Erzbischof Charles Scicluna und dem Bischof von Gozo, Mario Grech, zitieren und interpretieren das Papstschreiben "Amoris laetitia", das seit seinem Erscheinen im April 2016 für Debatten innerhalb der katholischen Kirche sorgt. Die maltesischen Geistlichen werden angehalten, das Gewissen der Gläubigen zwar nach dem "vollen Ideal des Evangeliums" zu bilden, auf Menschen in sogenannten irregulären Lebenssituationen aber zugleich mit "aufrichtiger Liebe" zuzugehen.

Bild: ©KNA

Das nachsynodale Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus, das am 8. April 2016 veröffentlicht wurde.

Aufgabe der Priester sei "nicht einfach, den Zugang zu den Sakramenten zu erlauben oder 'einfache Rezepte' anzubieten", so die Bischöfe. Es gehe auch nicht darum, "das Gewissen dieser Personen zu ersetzen, sondern ihnen geduldig zu helfen, es zu bilden und zu erhellen, damit sie selbst zu einer ehrlichen Entscheidung vor Gott gelangen und das Bestmögliche tun".

Wichtig sei eine Unterscheidung der einzelnen Situationen, da "der Grad der moralischen Verantwortung nicht in allen Fällen gleich" sei. Das Dokument würdigt das "Leiden jener Personen, die ungerechterweise die Trennung erlitten haben" oder von ihrem Partner misshandelt wurden. Einer Auflösung der neuen Beziehung könnten "schwerwiegende Gründe" entgegenstehen, etwa die Verantwortung für Kinder. Auch sexuelle Enthaltsamkeit in der Partnerschaft könne sich "als menschlich unmöglich erweisen oder größeren Schaden verursachen".

Die Kirche dürfe "weder in Rigorismus noch in Laxismus fallen", heißt es weiter. Die päpstliche Lehre verlange von Bischöfen und Geistlichen aber "eine pastorale Neuausrichtung". Um jeden Anstoß und Verwirrung unter den Gläubigen zu vermeiden, sei eine entsprechende Bildung in den Gemeinden nötig. Wie der Papst, so nähmen auch die Bischöfe wahr, dass manche "eine strengere Pastoral" wünschten.

Linktipp: Müller kritisiert Brief von Kardinälen an Papst

Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat eine deutliche Antwort auf die Forderung an den Papst nach mehr Klarheit bei Wiederverheirateten - besonders in Richtung des US-Kardinals Raymond Burke.

Papst Franziskus hatte in "Amoris laetitia" in einer Fußnote geschrieben, dass wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Fällen auch die Sakramente erhalten könnten; eine Erläuterung dazu gab er nicht.

Kardinäle fordern Klarheit von Franziskus

Vier Kardinäle, darunter der emeritierte Erzbischof Joachim Meisner, hatten den Papst kürzlich zu mehr Klarheit aufgefordert. Ihr Vorgehen war jedoch von Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller kritisiert worden. Der Präfekt der Glaubenskongregation sagte, die kirchliche Lehre über die Ehe werde durch das päpstliche Schreiben "Amoris laetitia" nicht verändert. Franziskus fordere eine Unterscheidung der einzelnen Fälle. (KNA)