Ex-Chefermittler: "Mehr Sicherheit für Bischöfe"
Die Regelung garantiere eine festgelegte Prozedur, wie im Fall von Anzeigen wegen Vernachlässigung der Amtspflichten vorzugehen sei, erklärte Scicluna. Demnach habe ein Bischof nun das Recht, sich zu verteidigen, wenn eine vatikanische Kongregation Ermittlungen gegen ihn aufnehme. Scicluna war vor seinem Wechsel Ende 2012 nach Malta in der Glaubenskongregation als eine Art Staatsanwalt für die kirchenrechtliche Ahndung von sexuellem Missbrauch durch Priester tätig.
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hatte im Deutschlandfunk vor einigen Tagen gesagt, dass der päpstliche Erlass Denunziationen "Tür und Tor" öffnen könnte. Scicluna beantwortet die Frage, ob nun überall in der Welt die Bischöfe zitterten, mit Nein. Er sieht in dem Motu proprio des Papstes vor allem einen deutlichen Aufruf zur gemeinsamen Verantwortung der Hirten. Kinderschutz werde noch einmal ausdrücklich zur gemeinsamen Aufgabe aller Gläubigen erklärt.
Linktipp: Bischöfen droht Entlassung bei Vertuschung
Katholischen Bischöfen droht bei nachlässigem Umgang mit Missbrauchsfällen künftig die Entlassung aus dem Amt. Das sieht ein am Samstag veröffentlichter Erlass von Papst Franziskus vor.Scicluna verweist darauf, dass das Papstschreiben nicht nur von Vernachlässigung des Kinder- und Jugendschutzes spricht, sondern auch von "Vernachlässigung, die anderen einen schweren Schaden zufügen kann." Es könne sich um Menschen handeln, aber auch um eine ganze Gemeinschaft. "Der Schaden durch die Nachlässigkeit des Bischofs kann also laut Motu proprio nicht nur physisch sein, sondern auch moralisch, spirituell oder finanziell!"
Franziskus hatte vergangenen Samstag mit einem Erlass die Amtsenthebung von Bischöfen erleichtert. Demnach können sie künftig ihren Posten bereits dann verlieren, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, etwa einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch nicht genügend nachgehen oder durch ihren Umgang mit Kirchenvermögen wirtschaftliche Schäden anrichten. (luk/KNA)