NRW-Justizminister: Kirchenasyl gehört zu Deutschland
Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat das Kirchenasyl für von Abschiebung bedrohte Asylbewerber gegen die Kritik des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verteidigt. "Das Kirchenasyl gehört zu Deutschland", sagte Biesenbach am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Düsseldorf. Es sei Ausdruck der christlichen Tradition in Deutschland. Zugleich mahnte der Minister die Kirchen, die öffentliche Akzeptanz dieses Instruments nicht durch eine Inflationierung zu gefährden. "Diejenigen, die es gewähren, werden sich allerdings der Frage stellen müssen, ob die Art und Häufigkeit in der es gegenwärtig gewährt wird, nicht die Akzeptanz des Kirchenasyls gefährdet", erklärte der CDU-Politiker.
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Andreas Heusch, hatte Ende vergangener Woche von der Politik verlangt, gegen das zunehmende Kirchenasyl einzuschreiten. Es sei nicht weiter hinnehmbar, dass die Kirchen eine höhere Moral für sich beanspruchten und staatliche Organe rechtswidrig behinderten. Heusch beklagte, dass durch die Gewährung von Kirchenasyl ganz gezielt Gerichtsfristen unterlaufen würden, um Asylbewerber vor einer Abschiebung zu schützen. Zugleich kritisierte die Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Nicola Haderlein, dass ihre für die Asylklagen zuständigen Richterkollegen während laufender Verfahren von Kirchenvertretern wiederholt öffentlich unter Druck gesetzt worden seien.
Derzeit laut Schätzungen 627 Personen im Kirchenasyl
In Nordrhein-Westfalen verständigte sich die Evangelische Kirche bereits 1995 mit dem Innenministerium auf eine Vereinbarung, wonach Gemeinden schon im Vorfeld eines möglichen Kirchenasyls Kontakt zum Ausländeramt aufnehmen müssen. 2015 einigten sich dann die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl. Dabei sollen Kirchenvertreter die Möglichkeit bekommen, Einzelfälle erneut vom Bundesamt überprüfen zu lassen - im Idealfall, noch bevor Flüchtlinge ins Kirchenasyl aufgenommen werden. Die große Mehrheit der beendeten Fälle führten zuletzt mindestens zu einer Duldung.
Bundesweit geht die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" derzeit von 422 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 627 Personen aus. Vor dem Anstieg der Zuwanderung war für Flüchtlinge lediglich in 50 Fällen (2012) und 79 Fällen (2013) Kirchenasyl gewährt worden. (KNA)